Deine Rechte.
Einfach erklärt.

Arbeitsrecht ohne Juristendeutsch – damit du als Azubi weißt, was dir zusteht und wie du dich absicherst.

§
— 01

Die wichtigsten
Grundregeln

Was immer gilt – egal was im Vertrag steht

§ 2 Abs. 1 ArbZG§ 14 BBiG
Wer ist wer? Die drei Begriffe erklärt

Im BBiG und in allen Dokumenten rund um deine Ausbildung tauchen drei Begriffe ständig auf. Sie klingen ähnlich, bedeuten aber etwas anderes:

1. Auszubildender (Azubi) – das bist du. Die Person, die die Ausbildung absolviert und dabei praktische und theoretische Kenntnisse erlernt. Rechtlich bist du kein normaler Arbeitnehmer, sondern hast einen eigenen Schutzstatus nach dem BBiG.
2. Ausbilder – die Person, die dich im Betrieb täglich anleitet und dir die Ausbildungsinhalte beibringt. Der Ausbilder muss eine Ausbildereignungsprüfung (AEVO) bestanden haben und persönlich für deine Ausbildung im Betrieb verantwortlich sein (§ 28 BBiG).
3. Ausbildender – das ist der Betrieb bzw. der Inhaber/die Geschäftsführung, also dein Vertragspartner. Der Ausbildende schließt den Ausbildungsvertrag mit dir ab und trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für deine Ausbildung (§ 14 BBiG). In kleinen Betrieben ist Ausbilder und Ausbildender oft dieselbe Person – in großen Betrieben nicht.
💡
Warum das wichtig ist

Wenn du ein Problem hast, ist es entscheidend zu wissen: Ist dein Ausbilder das Problem – oder der Betrieb als Ausbildender? Bei Problemen mit dem Ausbilder kann der Ausbildende eingeschaltet werden. Bei Problemen mit dem Betrieb selbst ist die IHK/HWK die richtige Anlaufstelle.

Die Hierarchie der Regeln

Stell dir eine Pyramide vor: Je weiter oben, desto stärker. Das Gesetz schlägt immer alle anderen Regelungen.

1. Gesetze (BBiG, ArbZG, JArbSchG) – gelten immer und überall, niemand kann sie einfach ignorieren
2. Tarifverträge – gelten in deiner Branche und dürfen dich nur besser stellen als das Gesetz
3. Betriebsvereinbarungen – gelten in deinem Betrieb, aber nur wenn sie nicht gegen das Gesetz verstoßen
4. Dein Ausbildungsvertrag – deine persönliche Vereinbarung, muss sich an alles drüber halten
Das Günstigkeitsprinzip

Keine Vereinbarung darf dir weniger geben als das Gesetz vorschreibt. Wenn im Vertrag „20 Tage Urlaub” steht, du aber laut Gesetz Anspruch auf mindestens 24 Tage hast, gelten die 24 Tage! Die schlechtere Regelung ist automatisch unwirksam.

Zwingendes Recht vs. Dispositives Recht
🔒 Zwingendes Recht
Darf NICHT verschlechtert werden
Vertrag darf nur bessere Regelungen enthalten
Beispiel: Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz
✏️ Dispositives Recht
Darf vertraglich geändert oder ausgeschlossen werden
Gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde
Beispiel: § 616 BGB (Sonderurlaub)
💡
Merksatz

Mindesturlaub ist gesetzlich garantiert und darf nicht gekürzt werden. Sonderurlaub nach § 616 BGB dagegen gilt nur, wenn dein Vertrag ihn nicht ausschließt.

⚖️
Wann gilt das Günstigkeitsprinzip – und wann nicht?

Schritt 1: Steht im Gesetz „mindestens“ oder „darf nicht unterschritten werden“?

→ Ja = zwingendes Recht → Schlechtere Regelung im Vertrag ist unwirksam.


Schritt 2: Enthält das Gesetz keine Mindestvorgabe und verbietet keine Abweichung?

→ Dann ist es meist dispositives Recht.


Wichtig: Bei dispositivem Recht (z. B. § 616 BGB) ist das Günstigkeitsprinzip nicht entscheidend. Wenn dein Vertrag etwas anderes regelt, gilt die vertragliche Regelung.

📋
Beispiel: „Bitte 15 Minuten früher kommen"

In deiner Betriebsvereinbarung steht: „Alle Azubis sollen bitte 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein, um die Kasse hochzufahren / Werkzeug vorzubereiten.”

Dein Chef sagt: „Das ist nur eine Bitte, das zählt nicht als Arbeitszeit.”

Die Rechtslage: Laut § 2 Abs. 1 ArbZG ist jede Zeit, in der du arbeitest oder zur Verfügung stehen musst, Arbeitszeit – egal ob es „Bitte” heißt oder angeordnet wird. Diese 15 Minuten müssen vergütet werden!

⚠️
Vorsicht bei „Freundlichkeitsfallen"

Formulierungen wie „Wir würden uns freuen wenn…” oder „Es wäre nett wenn…” ändern nichts an der rechtlichen Bewertung. Wenn du faktisch arbeiten musst oder zur Verfügung stehen sollst, ist es Arbeitszeit – Punkt.

Quellen & Gesetzestexte
📄
— 02

Ausbildungsvertrag –
die Checkliste

Was zwingend drinstehen muss

§ 11 BBiG§ 12 BBiG§ 2 NachwG
Checkliste: Was muss im Vertrag stehen?
Art der Ausbildung – Name des Ausbildungsberufs 🔒 Zwingend
Beginn und Dauer – konkretes Startdatum und Ende 🔒 Zwingend
Ausbildungsort – wo findet die Ausbildung statt? 🔒 Zwingend
Probezeit – Dauer (1–4 Monate) 🔒 Zwingend
Vergütung – Höhe je Ausbildungsjahr und Zahlungstermin 🔒 Zwingend
Arbeitszeit – tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit 🔒 Zwingend
Urlaub – Dauer je Ausbildungsjahr 🔒 Zwingend
Kündigungsvoraussetzungen 🔒 Zwingend
Zusätzliche Pflichtangaben (Nachweisgesetz)

Das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) verlangt, dass dir der Arbeitgeber noch weitere, genaue Details schriftlich mitteilt. Diese müssen in den Vertrag aufgenommen oder dir als separates Dokument ausgehändigt werden:

Kündigungsregeln: Neben den Fristen und dem Schriftformerfordernis muss hier jetzt auch stehen, dass für eine Kündigungsschutzklage eine 3-Wochen-Frist ab Erhalt der Kündigung gilt.
Lohn-Details: Es reicht nicht mehr nur das Gehalt. Auch Überstundenvergütungen, Sonderzahlungen, Zuschläge und deren Auszahlungsdatum müssen genau aufgeschlüsselt sein.
Arbeitszeiten & Pausen: Genaue Angaben zu den vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten. Falls in Schicht gearbeitet wird, auch Infos zum Schichtrhythmus.
Überstunden: Falls der Betrieb von dir verlangen kann, Überstunden zu machen, muss stehen, unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist.
Tarifverträge: Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Anwendung kommt, muss der Arbeitgeber darauf hinweisen.
ℹ️
Und wenn etwas fehlt?

Dein Ausbildungsvertrag ist trotzdem gültig! Aber: Wenn der Betrieb diese wichtigen Infos nicht aushändigt, handelt er ordnungswidrig. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € bestraft werden. Sag also ruhig Bescheid, wenn dir diese Daten fehlen.

🚨
Diese Klauseln sind unwirksam (§ 12 BBiG)

„Nach der Ausbildung musst du X Jahre bleiben”, Wettbewerbsverbote für Azubis, „Überstunden sind mit der Vergütung abgegolten”, Probezeit über 4 Monate, Vergütung unter dem gesetzlichen Mindest – all das ist nichtig. Du musst dich nicht daran halten.

Vor der Unterschrift: IHK kostenlos prüfen lassen

Du kannst deinen Ausbildungsvertrag kostenlos von der IHK oder HWK prüfen lassen, bevor du unterschreibst.

Quellen & Gesetzestexte
— 03

Probezeit

Was erlaubt ist – und was oft falsch gemacht wird

§ 20 BBiG§ 22 BBiG§ 68 BBiG
§ 20 BBiG – Probezeit

„Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.”

Die wichtigsten Probezeit-Regeln
1. Dauer: 1–4 Monate. Eine vertraglich vereinbarte Probezeit von z. B. 6 Monaten ist unwirksam. 🔒 Zwingend
2. Kündigung jederzeit, ohne Grund, ohne Frist (§ 22 Abs. 1 BBiG). 🔒 Zwingend
3. Verlängerung grundsätzlich nicht möglich – es gibt aber eine eng begrenzte Ausnahme bei erheblicher Unterbrechung (siehe unten). ⚖️ Dispositiv
4. Vergütung trotzdem Pflicht – auch in der Probezeit (§ 17 BBiG). 🔒 Zwingend
⚠️
Ausnahme: Verlängerung bei erheblicher Unterbrechung

Der Muster-Berufsausbildungsvertrag von IHK und HWK enthält standardmäßig folgende Klausel:

„Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel der vereinbarten Zeit unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.”

Das BAG hat diese Klausel für zulässig erklärt. Gleichzeitig hat es klargestellt: Ohne eine solche Klausel verlängert sich die Probezeit nicht automatisch – es gibt keine stille Verlängerung kraft Gesetzes. Bei kurzfristigen Unterbrechungen (weniger als ein Drittel der Probezeit) greift die Klausel ohnehin nicht.

ℹ️
Sonderfall: Umschulung (§ 68 BBiG)

Bei einer Umschulung gelten andere Maßstäbe. Eine Probezeit von bis zu 6 Monaten kann hier als angemessen betrachtet werden, da Umschüler bereits Berufserfahrung mitbringen. Dies gilt ausdrücklich nicht für eine reguläre Berufsausbildung nach § 20 BBiG.

Quellen & Gesetzestexte
§ 20 BBiG Probezeit
§ 22 BBiG Kündigung
§ 68 BBiG Umschulung
— 04

Vergütung &
Mindestausbildungslohn

Was dir mindestens zusteht

§ 17 BBiG§ 18 BBiG§ 19 BBiG
Mindestvergütung nach Startjahr der Ausbildung
Ausbildung begonnen1. Jahr2. Jahr +18%3. Jahr +35%4. Jahr +40%
2022585 €690 €790 €819 €
2023620 €732 €837 €868 €
2024649 €766 €877 €909 €
2025682 €805 €921 €955 €

Beträge gerundet. Maßgeblich ist der vom BMBF im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Wert.

💡
Vergütung gilt auch für Schule, Krankheit & Urlaub

Schultage (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG), Krankheitstage bis 6 Wochen (EntgFG) und Urlaubstage (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) werden voll vergütet. Auszahlung spätestens am letzten Werktag des Monats (§ 18 BBiG).

Quellen & Gesetzestexte
— 05

Lohnauszahlung &
Lohnschutz

Wann muss dein Gehalt ankommen – und was darf abgezogen werden?

§ 18 BBiG§ 17 BBiG§ 614 BGB§ 7 BUrlG
ℹ️
Der Grundsatz: Lohn ist geschützt

Dein Gehalt muss unabhängig von Leistung, Kündigung oder Streit vollständig und pünktlich ausgezahlt werden. Geleistete Arbeit muss immer bezahlt werden – keine Ausnahmen.

⏰ Wann muss das Geld auf dem Konto sein?
1. Spätestens am letzten Arbeitstag des Monats – exakt so steht es in § 18 Abs. 2 BBiG. Maßgeblich ist, wann das Geld beim Azubi gutgeschrieben ist – nicht wann die Überweisung getätigt wird. 🔒 Zwingend
2. Abweichung per Tarif- oder Ausbildungsvertrag möglich – § 614 BGB, auf dem die Fälligkeitsregel aufbaut, ist dispositiv: Ein wirksamer Tarif- oder Ausbildungsvertrag kann ein anderes Datum vorsehen (z.​B. 15. des Folgemonats). Steht dort nichts, gilt § 18 Abs. 2 BBiG – Monatsende. ⚖️ Dispositiv
✅ Erlaubte Abzüge & ❌ Verbotene Einbehalte
✅ Erlaubt
Einkommensteuer / Lohnsteuer
Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
Pfandung durch Gericht (Lohnpfändung) – nur mit Pfandungsbeschluss
❌ Verboten
Schlechte Leistungen – kein Abzugsgrund
Fehler oder Schäden – ein Einbehalt ist nur als Schadensersatz möglich: Es braucht nachgewiesenes Verschulden, Verhältnismäßigkeit und eine separate rechtliche Grundlage. Kein direktes Verrechnen mit dem Lohn.
Kündigung / Betriebswechsel – kein Grund, Lohn zurückzuhalten
Fehlende Arbeitsmaterialien – erst Frist zur Rückgabe setzen, kein direkter Abzug
Bearbeitungsgebühren jeglicher Art
🔄 Lohn bei Betriebswechsel oder Kündigung

Egal ob du selbst kündigst, gekündigt wirst oder einen Aufhebungsvertrag schließt – der alte Betrieb muss dir folgendes auszahlen:

1. Restlohn anteilig bis zum letzten Arbeitstag – der Monat wird pauschal mit 30 Tagen gerechnet (§ 18 Abs. 1 BBiG). Formel: Gearbeitete Tage ÷ 30 × Monatsgehalt. 🔒 Zwingend
2. Urlaubsabgeltung – nicht genommener Resturlaub wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG), sofern das Ausbildungsverhältnis wirklich endet. Wer nahtlos beim selben Arbeitgeber in ein Anstellungsverhältnis wechselt, nimmt den Urlaub in der Regel mit statt ihn ausgezahlt zu bekommen. 🔒 Zwingend
3. Überstunden – wurden nicht abgefeiert, müssen sie ausgezahlt werden. 🔒 Zwingend
4. Urlaubsbescheinigung – wichtig für den neuen Betrieb, damit klar ist, wie viel Urlaub du dieses Jahr schon hattest.
Beispielrechnung – Monatsgehalt 850 €, Wechsel zum 3. des Monats
3 ÷ 30 × 850 € = 85,00 €
∑ Restlohn vom alten Betrieb: 85,00 €
Beispielrechnung – Monatsgehalt 850 €, Wechsel zum 17. des Monats
17 ÷ 30 × 850 € = 481,67 €
∑ Restlohn vom alten Betrieb: 481,67 €
ℹ️

Der neue Betrieb zahlt ab dem ersten Tag dort – zwischen altem und neuem Betrieb darf keine Verdienstlücke entstehen.

🚨 Lohn kommt nicht – was tun?
1. Schriftlich mahnen (Einschreiben) – keine WhatsApp, kein Telefonat. Ein Brief mit klarer Frist (z.​B. 7 Tage) setzt den Betrieb offiziell in Zahlungsverzug.
2. Verzugszinsen geltend machen – ab dem Moment des Verzugs läuft automatisch ein Zinsanspruch: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Du musst das nicht separat beantragen, aber im Streitfall aktiv einfordern oder einklagen.
3. Ausschlussfristen im Vertrag prüfen! Viele Ausbildungsverträge enthalten eine Klausel: Ansprüche, die nicht innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden, verfallen. Nicht zu lange warten.
4. Hilfe holen – alle Anlaufstellen sind im Überblick Hilfe & Anlaufstellen zusammengefasst. Das Arbeitsgericht ist dabei kostenlos in der ersten Instanz – und Azubis sind dort ausdrücklich klageberechtigt.
⚠️
Kein Einbehalten als „Strafe“

Der Betrieb darf den Lohn nicht zurückhalten, weil du kündigst, weil du die Berichtshefte noch nicht abgegeben hast oder weil Streit herrscht. Geleistete Arbeit muss immer bezahlt werden.

Quellen & Gesetzestexte
🔄
— 06

Betriebswechsel
während der Ausbildung

Wann geht es – und wie machst du es rechtssicher?

§ 22 BBiG§ 23 BBiG§ 20 BBiG§ 16 BBiG
ℹ️
Der Grundsatz

Ein Betriebswechsel während der Ausbildung ist möglich – aber das Wie entscheidet darüber, ob es rechtlich sauber läuft. Es gibt fünf verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Regeln.

1️⃣ Wechsel während der Probezeit

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 BBiG. Das ist der einfachste Fall.

Keine Kündigungsfrist – du kannst von heute auf morgen gehen. 🔒 Zwingend
Kein Grund erforderlich – du musst nichts begründen.
Schriftlich – die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Probezeit – mindestens 1, höchstens 4 Monate (§ 20 BBiG).
2️⃣ Der Aufhebungsvertrag – der Königsweg

Rechtsgrundlage: Vertragsfreiheit nach BGB. Wenn beide Seiten einverstanden sind, ist das die sauberste Lösung.

Keine Fristen – ihr einigt euch auf ein konkretes Enddatum.
Kein Streit – einvernehmlich, geringes Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
Reihenfolge beachten – unterschreibe den Aufhebungsvertrag erst, wenn der neue Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben vor dir liegt. Sonst drohen Lücken bei Kindergeld, Sozialversicherung und Berufsschule.
3️⃣ Kündigung aus wichtigem Grund – fristlos

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach der Probezeit kannst du fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar ist.

Typische wichtige Gründe
Schwere Verstöße gegen den Ausbildungsplan (du lernst faktisch nichts, bist nur „billige Arbeitskraft“)
Wiederholt ausbleibende oder stark verspätete Vergütung
Sexuelle Belästigung, Gewalt oder andere gravierende Pflichtverletzungen
⚠️ Wichtig zu beachten
2-Wochen-Frist: Sobald dir der wichtige Grund bekannt ist, hast du in der Regel nur 2 Wochen Zeit – danach gilt er als „verzogen“
Abmahnung: Bei weniger schweren Fällen ist eine schriftliche Abmahnung vorher sinnvoll. Bei besonders schweren Verstößen ist auch ohne Abmahnung fristlos möglich
4️⃣ Kündigung wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG. Du merkst, dass der Beruf grundsätzlich nichts für dich ist – oder du willst in einem völlig anderen Bereich neu anfangen.

Kündigungsfrist: 4 Wochen 🔒 Zwingend
Kein Schadensersatz nach § 23 BBiG – bei dieser Kündigungsart ist Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen. Rechtliche Risiken können sich aber ergeben, wenn du direkt denselben Beruf woanders weitermachst und der Grund damit vorgeschoben wirkt – im Zweifel Rechtsberatung holen.
5️⃣ Wenn der Betrieb pleitegeht oder schließt

Rechtsgrundlage: Insolvenzordnung in Verbindung mit BBiG.

Insolvenz ≠ sofortiges Ende – die Ausbildung läuft zunächst oft weiter; der Insolvenzverwalter übernimmt die Rolle des Ausbildenden.
Bei Stilllegung – kann der Betrieb nicht mehr ausbilden, musst du einen neuen Betrieb finden.
Sofort Kammer kontaktieren (IHK/HWK) – die Kammern haben den klaren Auftrag, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, und unterstützen dich intensiv bei der Suche nach einem Ersatzbetrieb.
📋 Checkliste für den Wechsel
1. Kammer informieren (IHK/HWK) – der Wechsel und der neue Vertrag müssen dort registriert werden. Dein Ausbildungsberater kann beim Übergang unterstützen.
2. Berufsschule informieren – dein Schulplatz bleibt in der Regel erhalten, aber die Schule braucht die neuen Betriebsdaten.
3. Zeugnis anfordern – du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis über Art, Dauer und Leistungen deiner bisherigen Ausbildung (§ 16 BBiG). 🔒 Zwingend
4. Restlohn, Urlaub, Überstunden – alles was der alte Betrieb noch schuldet. Details in Abschnitt 05 – Lohnauszahlung.
5. Schadensersatzrisiko prüfen – werden Kündigungsfristen nicht eingehalten oder wird ohne zulässigen Grund vorzeitig beendet, kann die Gegenseite § 23 BBiG geltend machen – nicht aber bei Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 (dort ausdrücklich ausgenommen).
💬
Praxistipp: Nicht im verbrannten Zustand gehen

Wenn es irgend möglich ist, such das Gespräch – ein von der Kammer moderiertes Gespräch kann oft den Weg zu einem Aufhebungsvertrag ebnen. So vermeidest du rechtlichen Streit und reißt keine Brücken ab, die du später vielleicht noch brauchst.

Quellen & Gesetzestexte
— 07

Tarifvertrag

Was er ist, ob er für dich gilt – und was er dir bringt

§ 1 TVG§ 4 TVG§ 5 TVG§ 17 Abs. 3 BBiG
ℹ️
Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft (z. B. IG Metall, ver.di, NGG) und einem Arbeitgeberverband. Er legt Mindestbedingungen fest – Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen – und gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich, also auch für Azubis.

🔍 Gilt ein Tarifvertrag für mich?

Ein TV gilt für dich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1. Dein Betrieb ist Mitglied im Arbeitgeberverband – der Verband hat den TV abgeschlossen, also gilt er automatisch für alle Beschäftigten (§ 4 Abs. 1 TVG). 🔒 Zwingend
2. Der TV ist allgemeinverbindlich erklärt – das BMAS kann einen TV per § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für alle Betriebe der Branche – egal ob Mitglied oder nicht. Typische Beispiele: Bau, Gebäudereinigung, Pflege. 🔒 Zwingend
3. Der TV ist im Ausbildungsvertrag in Bezug genommen – steht dort ein Satz wie „Es gilt der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel“, ist er vertraglich verbindlich. ⚖️ Dispositiv
💡
Wie finde ich das heraus?

Im Ausbildungsvertrag nachschauen – dort muss der anwendbare TV erwähnt sein. Alternativ beim Tarifregister des BMAS recherchieren oder die zuständige Gewerkschaft fragen – die helfen auch Nichtmitgliedern.

⚖️ Günstigkeitsprinzip – das Gesetz ist die Untergrenze

Ein Tarifvertrag kann Bedingungen verbessern, aber nicht unter die gesetzlichen Mindeststandards fallen (§ 4 Abs. 3 TVG, § 17 Abs. 3 BBiG).

✅ Tarifvertrag darf
Höheres Gehalt als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
Mehr Urlaubstage als die gesetzlichen 24 Werktage
Kürzere Wochenarbeitszeit
Zusätzliche Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld)
❌ Tarifvertrag darf nicht
Weniger als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen (Ausnahme: bestehende TV bei Tarifbindung, § 17 Abs. 3 BBiG)
Weniger Urlaub als das gesetzliche Minimum
Längere Arbeitszeiten als gesetzlich erlaubt
🏭 Wichtige Branchen-Tarifverträge für Azubis

Die Ausbildungsvergütungen variieren je nach Branche erheblich. Hier ein Überblick mit zugehörigen Gewerkschaften und typischen Berufen:

BrancheGewerkschaftTypische AusbildungsberufeBesonderheiten
Metall & ElektroIG MetallMechatroniker, Industriemechaniker, Elektroniker, KFZ-MechatronikerEiner der höchsten Ausbildungslöhne; eigener Azubi-TV
Öffentlicher Dienstver.di / dbbVerwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement, FachangestellteTVAöD-Azubi; bundesweit einheitlich für Bund & Kommunen
Handel & Dienstleistungenver.diKaufleute im Einzel-/Großhandel, Fachinformatiker, MedienkaufleuteLandestariflöhne im Einzelhandel; unterschiedlich je Bundesland
HandwerkIG Metall / ver.di / ZDHFriseur, Maurer, Zimmermann, Maler, Tischler, GärtnerSehr branchenspezifisch; oft HWK-Bezirks-TV
Chemie & EnergieIG BCEChemikant, Pharmakant, Industriekaufmann, AnlagenführerHohe Vergütung; starke Übernahmegarantien in vielen TV
Gastgewerbe & ErnährungNGGKoch, Bäcker, Fachverkäufer Lebensmittel, HotelfachmannSehr heterogen; Landes-TV, teils wenig Tarifbindung
Bau & UmweltIG BAUMaurer, Zimmermann, Maler, Tischler, Gala-BauAllgemeinverbindliche TV; Sozialkassen-Pflicht
Bildung & SozialesGEW / ver.diErzieher, Sozialassistent, pädagogische BerufeOft TVöD oder eigene Träger-TV; sehr trägerspezifisch

Aktuelle Vergütungshöhen: Tarifregister BMAS oder direkt bei der zuständigen Gewerkschaft anfragen.

⚠️
Kein Tarifvertrag – was dann?

Gilt kein TV, greift direkt das Gesetz: Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, gesetzliche Arbeitszeiten, Mindesturlaub. Zusätzlich: Eine Vergütung, die mehr als 20 % unter dem einschlägigen Branchen-TV liegt, kann auch ohne TV-Bindung als unangemessen gelten (§ 17 Abs. 4 BBiG).

Quellen & Gesetzestexte
— 08

Gewerkschaften

Was sie sind, was sie tun – und warum sie auch für dich relevant sind

ℹ️
Was ist eine Gewerkschaft?

Gewerkschaften sind freiwillige Interessenvertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – also auch von Azubis. Sie handeln Tarifverträge aus, beraten bei Rechtsfragen und vertreten ihre Mitglieder notfalls vor Gericht. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, ist durch Art. 9 Abs. 3 GG garantiert.

💡
Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig?

Das hängt von deinem Ausbildungsberuf und deiner Branche ab. Eine Übersicht mit Branchen, typischen Berufen und zugehörigen Gewerkschaften findest du in Abschnitt 07 – Tarifvertrag. Oder direkt auf dgb.de/der-dgb/wer-wir-sind/.

💪 Was bringt eine Gewerkschaftsmitgliedschaft?
✅ Als Mitglied hast du
Kostenloser Rechtsschutz – bei Streitigkeiten mit dem Betrieb übernimmt die Gewerkschaft Anwalts- und Gerichtskosten (nach Wartezeit)
Beratung – zu Lohn, Arbeitszeit, Kündigung, Ausbildungsrecht
Interessenvertretung – die Gewerkschaft verhandelt Tarifverträge, von denen du direkt profitierst
Azubi-Netzwerke – viele Gewerkschaften haben spezielle Jugend- und Azubi-Gruppen
ℹ️ Was du wissen solltest
Mitgliedsbeitrag: in der Regel 1 % des Bruttogehalts – für Azubis gibt es oft Sonderkonditionen oder Ermäßigungen
Rechtsschutz gilt meist erst nach einer Wartezeit (oft 3 Monate)
Gewerkschaftsberatung steht auch Nichtmitgliedern in vielen Fragen offen
Beitritt und Austritt sind jederzeit möglich – keine Kündigung gegenüber dem Betrieb nötig
🔒
Darf der Betrieb das erfahren?

Nein. Die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist Privatsache. Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, und er darf dich nicht danach fragen. Eine Benachteiligung wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nach § 26 AGG und Art. 9 Abs. 3 GG verboten.

Quellen & Gesetzestexte
🏛
— 09

Kammern &
Regionale Unterschiede

IHK, HWK und warum dein Bundesland bei der Ausbildung mitzählt

§ 71 BBiG§ 37 BBiGHwO
🏛️ IHK und HWK – was ist der Unterschied?
🏢 IHK – Industrie- und Handelskammer
Zuständig für kaufmännische, industrielle und technische Berufe (z. B. Kaufleute, Fachinformatiker, Industriemechaniker)
Bundesweit 79 regionalen IHKs, zusammengeschlossen im DIHK
Rechtsgrundlage: BBiG
🔨 HWK – Handwerkskammer
Zuständig für Handwerksberufe (z. B. Elektriker, Maurer, Friseur, Koch)
53 Handwerkskammern bundesweit, zusammengeschlossen im ZDH
Rechtsgrundlage: Handwerksordnung (HwO) und BBiG
💡
Welche Kammer ist für mich zuständig?

Das hängt von deinem Ausbildungsberuf ab – nicht vom Betrieb. Im Ausbildungsvertrag steht, welche Kammer zuständig ist. Im Zweifel beim Betrieb nachfragen oder auf ihk.de bzw. hwk.de die zuständige Kammer nach PLZ suchen.

🗺️ Regionale Unterschiede – was variiert je nach Bundesland?

Das BBiG gilt bundesweit – aber viele Details werden auf Kammer- oder Landesebene geregelt. Das betrifft dich direkt:

1. Prüfungstermine – Zwischen- und Abschlussprüfungen finden nicht bundesweit gleichzeitig statt. Jede Kammer legt ihre eigenen Prüfungsdaten fest. Die Termine sind rechtzeitig auf der Website deiner Kammer veröffentlicht. Es ist deine Verantwortung, dich rechtzeitig anzumelden.
2. Prüfungszulassung – Die Anforderungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung (z. B. Mindest-Anwesenheit in der Berufsschule, Berichtsheft-Status) können von Kammer zu Kammer leicht variieren. Informiere dich frühzeitig bei deiner Kammer.
3. Berufsschulpflicht und -organisation – Berufsschule ist Ländersache. Unterrichtstage, Blockunterricht vs. Wochenunterricht, Schulfächer und Lehrpläne unterscheiden sich je nach Bundesland.
4. Ausbildungsvergütungen – Auch bei Tarifverträgen gibt es regionale Unterschiede: Im Einzelhandel z. B. gelten Ländertarifverträge, die sich teils deutlich unterscheiden.
5. Nachteilsausgleich und Sonderregelungen – Wer Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen hat (z. B. wegen LRS oder Behinderung), muss diesen bei der zuständigen Kammer beantragen – Fristen und Verfahren variieren.
⚠️
Fristen verpassen ist keine Option

Prüfungsanmeldungen, Zulassungsanträge und Nachteilsausgleichs-Anträge haben harte Fristen. Diese stehen auf der Website deiner Kammer. Wer die Frist verpasst, muss im schlimmsten Fall ein halbes oder ganzes Jahr warten – die Kammer ist dabei nicht verpflichtet, Ausnahmen zu machen.

🤝 Die Kammer als Anlaufstelle bei Problemen

Die Kammer ist nicht nur Prüfungsbehörde – sie hat auch eine Aufsichts- und Beratungsfunktion gegenüber Ausbildungsbetrieben (§ 71 BBiG):

Ausbildungsberater – kostenloser Ansprechpartner bei Konflikten mit dem Betrieb, Fragen zum Ausbildungsvertrag oder zur Prüfung
Schlichtung – die Kammer kann bei Streitigkeiten zwischen Azubi und Betrieb vermitteln, bevor es zum Arbeitsgericht kommt
Aufsicht – bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. kein Ausbildungsnachweis, keine Vergütung) kann die Kammer den Betrieb zur Rechenschaft ziehen

Alle Anlaufstellen im Überblick: Abschnitt Hilfe & Anlaufstellen.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 10

Arbeitszeit & Pausen

Wann du arbeitest – und wann wirklich Pause ist

§ 3 ArbZG§ 4 ArbZG§ 8 JArbSchG
ℹ️
Die 15-Minuten-Regel

Eine Pause ist nur dann eine echte Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten am Stück dauert. Kürzere Unterbrechungen zählen als Arbeitszeit.

Alter4,5 – 6 StundenÜber 6 StundenÜber 9 Stunden
Unter 18 Jahre30 Min.60 Min.Nicht erlaubt *
Über 18 JahreKeine Pflicht30 Min.45 Min.

* Minderjährige dürfen maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten (§ 8 JArbSchG)

✅ Gilt als Pause
30 Minuten Mittagspause am Stück
2× 15 Minuten (z. B. 10:00 und 14:00 Uhr)
45 Minuten am Stück
❌ Gilt NICHT als Pause
3× 10 Minuten über den Tag verteilt
5 Minuten Raucherpause
Jede Unterbrechung unter 15 Minuten
📋
Beispiel: Die unterbrochene Pause

Du hast von 13:00–13:45 Uhr Pause. Um 13:10 Uhr wirst du kurz für 5 Minuten in die Werkstatt gerufen.

Die ersten 10 Minuten (13:00–13:10) zählen damit als Arbeitszeit, da sie kürzer als 15 Minuten waren. Deine Pause beginnt rechtlich erst um 13:15 Uhr.

→ Dein Recht: „Dann muss ich meine Pause entsprechend verlängern, da sie unterbrochen wurde.”

Rufbereitschaft in der Pause?

Wenn dein Chef sagt „Mach Pause, aber bleib im Laden, falls ein Kunde kommt” – das ist keine echte Pause. Nach § 4 ArbZG muss eine Pause eine Zeit sein, in der du frei über deine Zeit verfügen kannst.

Bereitschaftsdienst
Aufenthalt vorgegeben
Sofortige Arbeitsaufnahme möglich
Rufbereitschaft
Freier Aufenthaltsort
Nur erreichbar sein
Merksatz
Handy aus = Pause
Handy an = Arbeitszeit
🚨
Besonders wichtig für Minderjährige (unter 18)

Laut § 11 JArbSchG müssen Pausen für Jugendliche ununterbrochen sein. Jede Arbeitsbereitschaft ist verboten – es gibt hier keinen Spielraum! Erreichbarkeit während der Pause = klarer Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 11

Überstunden &
Mehrarbeit

Was gilt, wenn du länger arbeiten sollst – und was du verweigern darfst

§ 17 BBiG§ 21 JArbSchG
Überstunden vs. Mehrarbeit – zwei verschiedene Begriffe
1. Überstunden – Arbeitszeit, die über die im Ausbildungsvertrag vereinbarte oder tariflich festgelegte tägliche Ausbildungszeit hinausgeht. Beispiel: Dein Vertrag sieht 7,5 Stunden vor, du arbeitest 9 – das sind 1,5 Überstunden.
2. Mehrarbeit – im arbeitsrechtlichen Sinne bezeichnet das speziell die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (nach JArbSchG für unter 18-Jährige bzw. ArbZG für Erwachsene). Mehrarbeit ist damit die schwerwiegendere Variante – sie ist grundsätzlich verboten.
🚨
Grundregel: Azubis sind zum Lernen da – nicht zum Lückenbüßen

Überstunden sind in der Ausbildung die Ausnahme. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen – und selbst dann muss ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter dabei anwesend sein. Überstunden als bloßen Personalersatz anzuordnen ist unzulässig.

✋ Dein Verweigerungsrecht
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Eine Pflicht besteht nur, wenn sie ausdrücklich im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. 🔒 Zwingend
Unberechtigte Überstunden kannst du zurückweisen. Eine Abmahnung oder Kündigung allein wegen der Verweigerung unberechtigter Überstunden ist unwirksam.
Ausnahme: echte Notfälle – bei Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ausnahmesituationen kann aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht eine Pflicht entstehen, Überstunden zu leisten. Minderjährige nur, wenn erwachsene Arbeitnehmer nicht mehr ausreichen.
⏱️ Höchstarbeitszeiten – nach Alter unterschiedlich
PersonengruppeMax. täglichMax. wöchentlichRechtsgrundlage
Unter 18 Jahre8 Stunden (Ausnahme: 8,5 h)40 Stunden / 5 Werktage§ 8 JArbSchG
Ab 18 Jahre8 Stunden (Ausnahme: bis 10 h)48 Stunden / 6 Werktage§ 3 ArbZG
ℹ️
Was die Ausnahmen bedeuten

Unter 18: Die 8,5-Stunden-Grenze gilt nur, wenn an einem anderen Werktag derselben Woche kürzer gearbeitet wurde – als Ausgleich. Außerdem darf rund um Feiertage die ausgefallene Arbeitszeit auf bis zu fünf Wochen verteilt werden, sofern die Wochenarbeitszeit im Schnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht übersteigt.

Ab 18: Die 10-Stunden-Grenze ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Höchstgrenze darf in keinem Fall überschritten werden – auch nicht bei vertraglicher oder tariflicher Vereinbarung von Überstunden.

💶 Vergütung von Überstunden
1. Überstunden müssen „besonders vergütet" werden – das bedeutet: sie müssen zusätzlich zur normalen Vergütung bezahlt werden. Der Betrieb kann stattdessen auch einen gleichwertigen Freizeitausgleich gewähren (§ 17 Abs. 3 BBiG). Er hat die Wahl zwischen beiden Optionen (§ 262 BGB). 🔒 Zwingend
2. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Mindestens muss der normale Stundensatz gezahlt werden. Ein Zuschlag (z. B. 25 %) kann nur aus einem Tarifvertrag folgen – nicht aus dem Gesetz allein.
3. Auch unzulässige Überstunden müssen vergütet werden. Dass der Betrieb sie nie hätte anordnen dürfen, befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht.
⚠️
Klausel „Überstunden sind mit der Vergütung abgegolten" ist unwirksam

Steht diese Formulierung in deinem Ausbildungsvertrag, ist sie nichtig. Du kannst trotzdem Vergütung oder Freizeitausgleich verlangen.

📋 Dokumentationspflicht – mit Zähnen
Der Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, alle Arbeitszeiten über 8 Stunden täglich aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 1 ArbZG). 🔒 Zwingend
Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € geahndet werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG).
📝
Führ selbst Buch – unabhängig vom Betrieb

Notiere alle Überstunden mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Grund – und lass sie wenn möglich vom Ausbilder abzeichnen. Das ist dein wichtigstes Beweismittel, falls der Betrieb die Aufzeichnungspflicht vernachlässigt oder Überstunden später bestreitet.

Quellen & Gesetzestexte
— 12

„Geh heute früher” –
und trotzdem voll bezahlt

Wenn der Betrieb dich nach Hause schickt, trägt er das Risiko – nicht du

§ 615 BGB
🚨
„Das geht auf dein Minuskonto" – das ist falsch!

Wenn dein Ausbilder, Chef oder Betrieb dich früher nach Hause schickt – egal aus welchem Grund – hat er die gesamte Zeit zu bezahlen, für die er dich freigestellt hat. Es ist rechtlich nicht erlaubt, diese Zeit als Minusstunden auf dein Konto zu buchen.

§ 615 Satz 1 BGB – Annahmeverzug des Dienstberechtigten

„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.”

§ 615 Satz 3 BGB – Betriebsrisiko

„Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.”

Was bedeutet das konkret für dich?

Das Gesetz unterscheidet zwei Situationen – beide führen zum gleichen Ergebnis: Du behältst deinen vollen Vergütungsanspruch.

Annahmeverzug (§ 615 S. 1)
Du bist bereit zu arbeiten
Der Betrieb nimmt deine Arbeit nicht an (schickt dich weg)
Betriebsrisiko (§ 615 S. 3)
Maschinenausfall, kein Material, zu wenig Aufträge
Stromausfall, Brand, betriebliche Probleme
📋
Typische Situationen – und was gilt

„Heute ist nichts los, du kannst nach Hause” → Betriebsrisiko. Volle Vergütung, kein Minuskonto.

„Wir haben gerade zu viele Azubis, geh heute früher” → Annahmeverzug. Volle Vergütung.

Maschinenausfall, Lieferung ausgeblieben, kein Strom → Betriebsrisiko. Volle Vergütung.

Du wirst krank und gehst selbst früher → Das ist kein Annahmeverzug. Hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (→ Sektion 06).

⚠️
Die eine Ausnahme: Was du dir anrechnen lassen musst

Nach § 615 Satz 2 BGB musst du dir anrechnen lassen, was du durch die gewonnene Zeit anderweitig verdienst oder böswillig zu verdienen unterlässt. In der Praxis spielt das für Azubis kaum eine Rolle – du hast ja keinen zweiten Job während der regulären Ausbildungszeit.

✅ Dein Recht
Volle Vergütung für die freigestellte Zeit
Keine Pflicht, die Zeit nachzuarbeiten
Die Stunden zählen als normale Arbeitszeit
Kein Eintrag als Minusstunden
🚫 Was nicht erlaubt ist
Stunden als Minus buchen
Vergütungsabzug für freigestellte Zeit
Nacharbeitspflicht anordnen
Urlaub für die Zeit abziehen
💡
Was tun, wenn trotzdem Minusstunden gebucht werden?

1. Dokumentieren: Schreib Datum, Uhrzeit, wer dich nach Hause geschickt hat und den genauen Wortlaut auf.

2. Ansprechen: Weise deinen Ausbilder oder die Geschäftsführung ruhig auf § 615 BGB hin – oft ist das ein Irrtum, kein böser Wille.

3. Eskalieren: Ändert sich nichts, wende dich an den Betriebsrat, die JAV oder deine IHK/HWK. Als letzten Schritt steht das Arbeitsgericht offen – dort sind Azubis ausdrücklich klageberechtigt.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 13

Berufsschule

Anrechnung, Wegzeit & zu spät kommen

§ 15 BBiG
Der „lange" Schultag (1× pro Woche)
Mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Min. → wird mit deiner durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angerechnet
Der „kurze" Schultag (weitere Schultage)
Tatsächliche Zeit wird angerechnet: Unterricht + Pausen + Wegzeit Schule → Betrieb
📋
Beispiel: Die Wegzeit-Falle

Dein Chef sagt: „Die Fahrt von der Schule ist deine Pause, du fängst um 14:15 Uhr an.”

Laut § 15 Abs. 2 Nr. 4 BBiG wird „die Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Teilnahmeort und Ausbildungsstätte” angerechnet.

⚠️
Welche Wegzeit gilt?

Die Wegzeit von zuhause zur Schule ist NICHT anrechenbar – nur die Wegzeit von der Schule zum Betrieb!

Zwei Schultage pro Woche: Muss ich danach noch in den Betrieb?

Bei zwei Schultagen in der Woche gilt der zweite Tag rechtlich als „kurzer Schultag”. Die Schulzeit plus Fahrtzeit von der Schule zum Betrieb wird auf die Soll-Arbeitszeit angerechnet – ob du danach noch erscheinen musst, hängt davon ab, ob die verbleibende Zeit ausreicht, um die Tagessoll-Arbeitszeit zu erreichen.

§ 14 Abs. 1 BBiG – Fürsorgepflicht des Ausbildenden
„Ausbildende haben eine dem Ausbildungszweck dienende geordnete Ausbildung sicherzustellen.”
ℹ️
Wer sollte das klären? Der Ausbildende.

Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Ausbildenden nach § 14 BBiG ergibt sich, dass es in seiner Verantwortung liegt, dir klare Vorgaben zu machen, wann und ob du nach dem zweiten Schultag noch in den Betrieb kommen sollst. Im Zweifel: aktiv nachfragen und die Regelung schriftlich festhalten.

Beispielrechnung
Tagessoll: 8 Std. (40 Std./Wo ÷ 5 Tage)
Schule: 8:00–12:30 = 4,5 Std.
+ Fahrt Schule → Betrieb: 30 Min.
= 5 Std. anrechenbar
→ 3 Std. verbleiben → Betrieb sollte klären, ob du kommen sollst
🚫
Urlaub während der Berufsschule

Du darfst deinen Urlaub nicht während der Berufsschulzeit nehmen! Falls Berufsschule in deinen bereits genehmigten Urlaub fällt, bekommst du diesen Tag zurückgutgeschrieben.


Zu spät kommen oder Ausfall – warum Bescheid geben?

Viele Azubis wissen nicht, dass sie auch bei Verspätungen oder Unterrichtsausfall Bescheid geben sollten. Das hat drei wichtige rechtliche Gründe:

01
Du hast eine Teilnahmepflicht
§ 13 Satz 2 Nr. 2 BBiG
Auszubildende sind insbesondere verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden.

Die Berufsschule ist eine solche Ausbildungsmaßnahme. Du musst am Unterricht teilnehmen – und zwar pünktlich.

02
Der Betrieb muss dich freistellen
§ 15 Abs. 1 Satz 2 BBiG
Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen […]

Du bist während der Schulzeit offiziell „in der Ausbildung” – nur eben in der Schule statt im Betrieb.

03
Dein Versicherungsschutz
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII
Kraft Gesetzes sind versichert: […] Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen.
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII
Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit.

Versichert ist der direkte Weg: von der Wohnung zur Schule, von der Schule zum Betrieb, von der Wohnung zum Betrieb. Nur der direkte Weg!

📅
Zu spät zur Schule
z. B. Zug verpasst, Verspätung
1Schule informieren – noch vor oder direkt beim Eintreffen beim Sekretariat melden.
2Betrieb informieren – per vereinbartem Weg (Anruf/E-Mail).
3Nachher beim Ausbilder kurz Rückmeldung geben.
Unbegründete Verspätungen können als Fehltag gewertet werden (§ 43 BBiG).
🤒
Krank am Schultag
du kannst weder Schule noch Betrieb
1Betrieb informieren – per im Betrieb abgesprochenem Weg, vor Arbeitsbeginn.
2Schule informieren – per Telefon oder über das Sekretariat.
3Arzt aufsuchen – dein Betrieb kann schon ab Tag 1 eine AU verlangen (§ 5 EntgFG).
Bis zu 6 Wochen bekommst du deine volle Vergütung weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz).
Unterricht fällt aus
Freistunde, Lehrerausfall, früher frei
1Betrieb sofort informieren – sobald du weißt, dass Stunden ausfallen.
2Nachfragen ob/wann du kommen sollst – frag nach, was der Betrieb erwartet.
3Wegzeit wird angerechnet – die Fahrt von der Schule gilt als Arbeitszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 BBiG).
Dein Betrieb muss dir klar sagen, was bei Unterrichtsausfall zu tun ist.
Fazit: Immer Bescheid geben

Nicht nur aus Höflichkeit, sondern aus drei rechtlichen Gründen: Teilnahmepflicht (§ 13 BBiG), Freistellungsregelung (§ 15 BBiG) und Versicherungsschutz (§ 2, § 8 SGB VII).

Quellen & Gesetzestexte
§ 15 BBiG Freistellung
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII Versicherungspflicht
§
— 14

Krankmeldung

So machst du es richtig – Stand 2026

§ 5 EntgFG
1
Sofort informieren

Noch vor Arbeitsbeginn (oder Berufsschulbeginn!) musst du deinen Betrieb informieren.

💡 Wie du informierst, hängt davon ab, was im Betrieb vorab vereinbart wurde – ob per Telefon, E-Mail oder einem anderen Weg.
2
Zum Arzt gehen

Dein Betrieb kann verlangen, dass du schon am ersten Tag eine AU holst.

💡 Im Gesetz (§ 5 EntgFG) steht „ab dem 3. Tag”, aber dein Arbeitgeber darf das verschärfen – schau in deinen Ausbildungsvertrag.
3
eAU – elektronische Übermittlung

Seit 2026 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Standard.

💡 Der Arzt übermittelt die AU digital an die Krankenkasse. Dein Arbeitgeber ruft sie dort ab.
💰
Entgeltfortzahlung – bis zu 6 Wochen

Während der Krankheit bekommst du deine volle Ausbildungsvergütung weiter – für bis zu 6 Wochen bei derselben Krankheit (§ 5 EntgFG).

Quellen & Gesetzestexte
§
— 15

Urlaub &
Sonderurlaub

Deine Erholung ist gesetzlich geschützt – und besondere Ereignisse auch

§ 19 JArbSchG§ 3 BUrlG§ 616 BGB§ 45 SGB V
Regulärer Jahresurlaub
Mindestanspruch (18+)
5-Tage-Woche: mindestens 20 Arbeitstage
6-Tage-Woche: mindestens 24 Werktage
Besonderer Schutz (unter 18) – § 19 JArbSchG
Entscheidend ist dein Alter zu Beginn des Kalenderjahres:
Unter 16 Jahre: mind. 30 Werktage (25 Tage bei 5-Tage-Woche)
Unter 17 Jahre: mind. 27 Werktage (23 Tage bei 5-Tage-Woche)
Unter 18 Jahre: mind. 25 Werktage (21 Tage bei 5-Tage-Woche)
Tipp: Der Urlaub soll in den Berufsschulferien stattfinden. Wenn du während deines Urlaubs in die Berufsschule musst, bekommst du dafür einen weiteren Urlaubstag gutgeschrieben!
📅 Urlaub im letzten Ausbildungsjahr – was wirklich gilt

Im letzten Ausbildungsjahr endet das Ausbildungsverhältnis meist im Sommer oder Herbst – also mitten im Kalenderjahr. Viele Betriebe kürzen dann den Urlaub auf die „anteilige Hälfte”. Ob das rechtlich zulässig ist, hängt von einem einzigen Datum ab:

Ausbildungsende nach dem 30. Juni → voller Urlaubsanspruch. Die anteilige Zwölftel-Regelung nach § 5 Abs. 1c BUrlG greift nur, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) endet. Wer im Juli, August oder September fertig wird, hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub – nicht nur die Hälfte. 🔒 Zwingend
Ausbildungsende bis 30. Juni → anteilig (1/12 pro Monat). Nur in diesem Fall darf der Betrieb den Urlaub auf die tatsächlichen Beschäftigungsmonate kürzen.
Mehr Urlaub genommen als anteilig zustand? Der Betrieb kann das nicht zurückfordern – weder als Geldabzug noch als Nacharbeit (§ 5 Abs. 3 BUrlG).
⚠️
Was manche Betriebe trotzdem machen

Einige Betriebe planen Azubis im letzten Jahr nur mit der „halben” Urlaubsmenge ein – unabhängig davon, wann die Ausbildung endet. Das kann zulässig sein, wenn das Ausbildungsende vor dem 1. Juli liegt. Bei einem Abschluss im Sommer oder Herbst ist es hingegen rechtlich fragwürdig.

Ob der Betrieb darüber hinaus den vollen Urlaub freiwillig vorab gewährt (z. B. weil eine Übernahme feststeht), liegt in seinem Ermessen. Einen gesetzlichen Anspruch auf vorgezogenen Urlaub gibt es nicht – aber einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub bis zum tatsächlichen Ausbildungsende schon.

Sonderurlaub – bezahlte Freistellung für besondere Ereignisse

Manchmal passieren Dinge im Leben, die es unmöglich machen, zur Arbeit zu kommen – ein Todesfall in der Familie, deine eigene Hochzeit, ein persönlicher Unglücksfall oder die Pflege eines erkrankten Angehörigen. Dafür gibt es den Sonderurlaub (auch: bezahlte Freistellung). Er ist kein Teil deines normalen Jahresurlaubs, sondern ein zusätzlicher Anspruch.

Voraussetzung nach § 616 BGB: Du musst für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch einen in deiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sein. Welche Situationen genau darunter fallen, ist gesetzlich nicht abschließend geregelt – es kommt immer auf den Einzelfall an. Die Rechtsprechung hat aber typische Fälle herausgearbeitet.

ℹ️
Rechtsgrundlage: § 616 BGB

§ 616 BGB regelt, dass du deinen Lohn weiterbezahlt bekommst, wenn du für eine „verhältnismäßig kurze Zeit” aus persönlichen Gründen unverschuldet nicht arbeiten kannst. Das gilt auch in der Ausbildung – aber nur, wenn dein Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag § 616 BGB nicht ausschließt!

§ 616 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.”

⚠️
§ 616 BGB kann vertraglich ausgeschlossen werden!

Viele Ausbildungsverträge und Tarifverträge schließen § 616 BGB aus oder schränken ihn ein. Schau in deinen Ausbildungsvertrag und – falls vorhanden – in den für dich geltenden Tarifvertrag. Steht dort nichts, gilt § 616 BGB.

⚖️
Warum ist das überhaupt erlaubt?

§ 616 BGB ist sogenanntes dispositives Recht. Das bedeutet: Die Regelung gilt nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Anders als beim Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz kann § 616 BGB deshalb vollständig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.



Das sogenannte Günstigkeitsprinzip greift hier nicht, weil § 616 BGB keine zwingende Mindestvorschrift ist, sondern vertraglich abbedungen werden darf.



Aber Achtung: Ein vollständiger Ausschluss von § 616 BGB durch eine vorformulierte Klausel im Arbeitsvertrag (Formulararbeitsvertrag) kann nach der Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung darstellen und damit unwirksam sein. Grundsätzlich gilt: Je konkreter einzelne Ereignisse ausgeschlossen werden, desto eher ist die Klausel wirksam.

Typische Anlässe für Sonderurlaub

Die folgenden Fälle werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als Gründe für eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB anerkannt:

💍 Familiäre Ereignisse: eigene Hochzeit, Eintragung einer Lebenspartnerschaft (LPartG), Hochzeit eines Kindes, Goldene Hochzeit der Eltern, Geburt des eigenen Kindes
🪦 Todesfall: Beerdigung eines engen Familienmitglieds (Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Eltern, Kinder, Geschwister)
🏥 Dringender Arztbesuch: nur bei akuten Beschwerden mit unmittelbarem Behandlungsbedarf oder wenn der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann (z. B. Nüchtern-Blutabnahme, eingeschränkte Praxisöffnungszeiten). Allgemeine Vorsorge- und Routinetermine fallen nicht darunter – diese musst du grundsätzlich in deine Freizeit legen.
🩺 Pflege erkrankter Angehöriger: wenn eine besondere Nähebeziehung besteht und keine andere Betreuungsperson verfügbar ist. Umfasst in der Regel Ehepartner:in, Lebenspartner:in, Eltern, Geschwister und eigene Kinder. Ob die Freistellung gerechtfertigt ist, wird immer im Einzelfall geprüft – eine anderweitige zumutbare Versorgung (z. B. durch andere Haushaltsmitglieder) kann den Anspruch ausschließen.
🏠 Umzug: in der Regel nur bei betrieblich bedingtem Umzug. Bei einem rein privaten Umzug besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung.
🔥 Persönliche Unglücksfälle: z. B. Wohnungsbrand, Wasserschaden, Verkehrsunfall – Situationen, in denen du unaufschiebbar handeln musst und deshalb nicht zur Arbeit kommen kannst.
🧒 Sonderfall: Kind krank – § 45 SGB V

Wenn dein Kind erkrankt ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, gelten besondere Regeln. Hier greifen zwei Vorschriften – und ihre Rangfolge ist wichtig:

1. § 616 BGB geht vor: Solange die Voraussetzungen von § 616 BGB erfüllt sind (verhältnismäßig kurze Zeit, persönlicher Hinderungsgrund, kein Verschulden), hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber.
2. § 45 SGB V als Auffangnetz: Erst wenn § 616 BGB nicht greift (z. B. weil er vertraglich ausgeschlossen ist oder die Dauer überschritten wird), kommt § 45 SGB V zum Zug. Diese Regelung gibt dir einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber und auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.
Altersgrenze: Bei Kindern unter 12 Jahren ist die Erkrankung in der Regel ein persönlicher Leistungshinderungsgrund für beide Elternteile. Sind beide berufstätig, können sie selbst entscheiden, wer die Pflege übernimmt. Arbeitet nur ein Elternteil, obliegt die Pflege dem nicht berufstätigen Elternteil – eine Freistellung des berufstätigen Elternteils ist dann in der Regel nicht nötig.
Ab 12 Jahren: Die Notwendigkeit der Pflege nimmt mit steigendem Alter ab. Ab dem zwölften Lebensjahr wird die Freistellung genauso beurteilt wie bei anderen erkrankten Familienangehörigen.
Was steht dir zu – und wie viele Tage?

Die genaue Anzahl hängt davon ab, ob du Azubi im Privatbetrieb, TVöD-Beschäftigter oder Beamter bist. Hier ein Überblick:

EreignisAzubi (Privatbetrieb)
§ 616 BGB
TVöD-Beschäftigte
§ 29 TVöD
Beamte
SUrlV
Tod Ehepartner:in / Lebenspartner:in / Kind / Elternteil1–2 Tage (wenn § 616 gilt)2 Tage2 Tage
Tod anderer naher Angehöriger1 Tag (wenn § 616 gilt)1 Tag1 Tag
Eigene Hochzeit / Eintragung Lebenspartnerschaft1 Tag (wenn § 616 gilt)1 Tag1 Tag
Geburt des eigenen Kindes1 Tag (wenn § 616 gilt)1 Tag1 Tag
Schwere Erkrankung von AngehörigenEinzelfallprüfung (wenn § 616 gilt)1–4 Tage/JahrEinzelfallprüfung
Dringender Arztbesuch (nur während Arbeitszeit möglich)Dauer des Besuchs inkl. Weg (wenn § 616 gilt)Dauer des Besuchs inkl. Weg (Nachweis erforderlich)Dauer des Besuchs inkl. Weg
Umzug (beruflich bedingt)1 Tag (wenn § 616 gilt)1 Tag1 Tag
Umzug (privat)Kein gesetzlicher AnspruchKein AnspruchKein Anspruch
25- oder 40-jähriges ArbeitsjubiläumKein gesetzlicher Anspruch1 Tag1 Tag
📝
Wichtig: Sonderurlaub ≠ Jahresurlaub

Sonderurlaubstage werden nicht auf deinen regulären Jahresurlaub angerechnet. Du verlierst also keinen deiner normalen Urlaubstage, wenn du Sonderurlaub nimmst.

Vorrang von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

Enthält dein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag eine eigene Regelung zum Sonderurlaub, so geht diese der allgemeinen Regelung des § 616 BGB vor. Die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen, kann zum Beispiel an die Dauer des Arbeitsverhältnisses (z. B. Jubiläumsurlaub) oder an bestimmte Anlässe (z. B. Geburtstag, Faschingsdienstag) geknüpft sein. Da grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht, können die Parteien gemeinsam festlegen, für welche Anlässe und wie lange Sonderurlaub gewährt wird.

Was tun, wenn du Sonderurlaub brauchst?
1. Ausbildungsvertrag prüfen – Steht dort etwas zu Sonderurlaub oder zu § 616 BGB? Ist § 616 BGB ausgeschlossen? ⚖️ Dispositiv
2. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen – Falls dein Betrieb tarifgebunden ist (z. B. TVöD) oder eine Betriebsvereinbarung existiert, gelten die dort geregelten Freistellungstage. Diese gehen § 616 BGB vor und sind oft klarer geregelt. ⚖️ Dispositiv
3. Sofort beim Betrieb melden – Informiere deinen Betrieb so früh wie möglich und erkläre, warum du nicht kommen kannst.
4. Nachweise bereithalten – Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, ärztliche Bescheinigung o. Ä. können verlangt werden.
5. Bei Problemen: IHK/HWK oder Gewerkschaft kontaktieren – Wenn dein Betrieb die Freistellung verweigert, kannst du Beratung bei deiner zuständigen Kammer oder Gewerkschaft holen.
Betriebsvereinbarungen – manchmal mehr drin als du denkst

Manche Arbeitgeber regeln Sonderurlaub nicht nur über den Ausbildungsvertrag, sondern auch über eine Betriebsvereinbarung. Und die kann durchaus großzügiger sein als das, was das Gesetz vorschreibt. Es gibt Betriebe, die von sich aus zum Beispiel folgendes anbieten:

  • Mehr Freistellungstage bei einem Todesfall (z. B. auch für entferntere Verwandte)
  • Zusätzliche Urlaubstage bei einem privaten Umzug
  • Freistellung für besondere Familienanlässe wie Taufe, Kommunion oder Konfirmation eines Kindes
  • Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten oder Vereinsarbeit

Schau also unbedingt in die Betriebsvereinbarung deines Betriebs, falls es eine gibt. Du hast ein Recht darauf, diese einzusehen. Manchmal gibt es dort Regelungen, von denen Azubis gar nichts wissen – und die du nur nutzen kannst, wenn du weißt, dass es sie gibt.

Fazit: Frag nach – du musst nicht schweigen

Auch wenn § 616 BGB in deinem Vertrag ausgeschlossen ist, können manche Betriebe aus Kulanz trotzdem Sonderurlaub gewähren. Sprich offen mit deinem Betrieb. Im schlimmsten Fall nimmst du einen normalen Urlaubstag – aber oft bekommst du die Freistellung auch ohne das.

Quellen & Gesetzestexte
— 16

Mutterschutz &
Elternzeit in der Ausbildung

Schwangerschaft bedeutet nicht automatisch das Ende der Ausbildung

MuSchGBEEG
ℹ️
Das Wichtigste zuerst

Eine Schwangerschaft während der Ausbildung ist kein Kündigungsgrund – und auch kein Grund, die Ausbildung abzubrechen. Du hast umfassenden gesetzlichen Schutz, und deine Ausbildung kann verlängert werden, um die fehlende Zeit nachzuholen.

Der Mutterschutz – was gilt wann?
1. Schutzfrist vor der Geburt (§ 3 Abs. 1 MuSchG) – 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin darfst du nicht mehr beschäftigt werden, es sei denn, du erklärst ausdrücklich, weiterarbeiten zu wollen. Diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen. ⚖️ Dispositiv
2. Schutzfrist nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG) – 8 Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen. Kein Widerruf möglich. 🔒 Zwingend
3. Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) – Während der Schutzfristen erhältst du deinen durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (bei Azubis: die Ausbildungsvergütung). Der Betrieb zahlt und erhält Erstattung von der Krankenkasse.
4. Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) – Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung gilt absoluter Kündigungsschutz. Eine Kündigung in dieser Zeit ist grundsätzlich unwirksam.
Pflicht: Arbeitgeber sofort informieren

Du musst deinen Ausbildenden über die Schwangerschaft informieren, sobald du davon weißt – am besten schriftlich. Nur dann greift der Kündigungsschutz. Du kannst eine Frist von maximal 2 Wochen nach Bekanntwerden der Kündigung nutzen, um nachträglich die Schwangerschaft mitzuteilen.

Verlängerung der Ausbildung durch Mutterschutz/Elternzeit

Durch Mutterschutz und Elternzeit verpasste Ausbildungszeit muss nachgeholt werden. Dafür gibt es zwei Wege:

Verlängerung nach § 21 BBiG
Auf deinen Antrag hin verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um die ausgefallene Zeit
Beantragung bei der IHK/HWK
Ausbildungsvertrag läuft entsprechend länger
Elternzeit nach BEEG
Bis zu 3 Jahre Elternzeit möglich (§ 15 BEEG)
Keine Vergütung während der Elternzeit (außer Elterngeld)
Anspruch auf Rückkehr zur Ausbildung nach der Elternzeit (§ 20 BEEG)
Ausbildung kann auch in Teilzeit fortgesetzt werden
⚠️
Elterngeld während der Ausbildung

Du hast Anspruch auf Elterngeld (§ 1 BEEG), auch als Azubi. Das Basiselterngeld beträgt 65–100% deines Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € monatlich. Beantrage es beim zuständigen Elterngeldamt rechtzeitig – spätestens 3 Monate nach der Geburt.

🚨
Was der Betrieb auf keinen Fall darf

Der Betrieb darf dich wegen einer Schwangerschaft nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Er darf dich auch nicht unter Druck setzen, die Ausbildung abzubrechen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Passiert das, wende dich sofort an die zuständige Aufsichtsbehörde (in der Regel: Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz) oder die IHK/HWK.

Beispiel – Zeitplan bei Geburt während der Ausbildung
6 Wochen vor Geburt: Beschäftigungsverbot beginnt
Geburt: 8 Wochen absolutes Beschäftigungsverbot
Optional: bis zu 3 Jahre Elternzeit (BEEG)
→ Ausbildung verlängert sich entsprechend der Ausfallzeit (§ 21 BBiG)
Quellen & Gesetzestexte
§
— 17

Fehlzeiten & Prüfung

Ab wann Fehlzeiten die Prüfungszulassung gefährden

ℹ️
Was du wissen musst

Bei vielen Fehlzeiten prüft die IHK/HWK bei der Prüfungsanmeldung, ob du ausreichend ausgebildet wurdest. Das heißt aber nicht automatisch, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst!

Zählt zu Fehlzeiten
Krankheitstage (auch mit Attest!)
Unentschuldigte Fehltage
Fehlen in Betrieb UND Berufsschule
Verspätungen → ganze Fehltage
Zählt NICHT zu Fehlzeiten
Urlaub (das ist dein gutes Recht!)
Gesetzliche Feiertage
Freistellung für Prüfungen
Bildungsurlaub (wenn genehmigt)
Die 10%-Grenze (Beispiel: 3-jährige Ausbildung)
Rechenweg
1 Ausbildungsjahr = 220 Arbeitstage
3 Jahre × 220 Tage = 660 Arbeitstage
10% von 660 ≈ 66 Fehltage → Orientierungsgrenze
0 – 10%
Unbedenklich
10 – 15%
IHK schaut hin
> 15%
Einzelfallprüfung
🚨
Unentschuldigte Fehlzeiten unbedingt vermeiden!

Krankheitstage mit Attest sind in der Regel kein großes Problem. Unentschuldigte Fehltage, wiederholte Verspätungen oder „Blaumachen” wirken sich sehr negativ aus.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 18

Berichtsheft

Dein Ausbildungsnachweis – Pflicht und Chance

§ 13 BBiG
Das Gesetz ist eindeutig

Laut § 14 Abs. 2 BBiG muss dir dein Betrieb die Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz während der Ausbildungszeit zu führen. Du musst das Berichtsheft nicht in deiner Freizeit ausfüllen.

§ 14 Abs. 2 BBiG – Berufsbildungsgesetz

„Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.”

✅ Erlaubt
Berichtsheft während der regulären Arbeitszeit ausfüllen
Elektronisches Führen per App, Word oder PDF
Stichwortartige Einträge – kein Roman nötig
🚫 Nicht erlaubt
Betrieb verlangt, dass du es zuhause in der Freizeit ausfüllst
Betrieb stellt kein Berichtsheft zur Verfügung
Betrieb zeichnet das Heft nie ab
⚠️
Achtung: Fehlende Einträge = keine Prüfungszulassung

Das Berichtsheft muss zur Abschlussprüfung lückenlos bei der IHK oder HWK vorgelegt werden. Wer es nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Quellen & Gesetzestexte
§ 13 Nr. 7 BBiG Pflicht zum Berichtsheft
§
— 19

Fremde Tätigkeiten

Putzen, Kaffee kochen, Botengänge – was du ablehnen darfst

§ 14 BBiG
🚨
Der Grundsatz

Laut § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG darf der Ausbildende dich nur mit Tätigkeiten beschäftigen, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen und geistigen Kräften angemessen sind.

§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG

„Ausbildende haben […] Auszubildende nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.”

✅ Zulässig
Aufgaben, die im Ausbildungsrahmenplan stehen
Gelegentliches Mithelfen bei Allgemeintätigkeiten
🚫 Nicht zulässig
Regelmäßiges Kaffeekochen / Putzen / Botengänge
Als Lückenbüßer für kranke Vollzeitkräfte
Dauerhaft Tätigkeiten außerhalb deines Berufsbilds
📝
Dein wichtigstes Werkzeug: das Berichtsheft

Trage ausbildungsfremde Tätigkeiten genau ein – mit Datum, Dauer und Beschreibung. Das Berichtsheft ist im Streitfall dein einziger Nachweis.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 20

Fortbildungskosten

Wer zahlt Lehrgänge, Schulungen und überbetriebliche Ausbildung?

§ 14 BBiG
ℹ️
Der Grundsatz: Pflichtmaßnahmen gehen auf den Betrieb

Wenn dein Betrieb dich zu einer außerbetrieblichen Schulung oder einem Lehrgang schickt, gilt: Du darfst dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Der Ausbildende trägt alle erforderlichen Kosten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Unten siehst du genau, was das konkret bedeutet – aufgeteilt nach dem, was Pflicht ist, und dem, was freiwillig ist.

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG – Pflicht des Ausbildenden

„Ausbildende haben […] Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen […] erforderlich sind.”

✅ Was der Betrieb zahlen <em>muss</em> – gesetzliche Pflicht
1. Lehrgangs- und Seminargebühren – vollständig. Egal ob HWK-Lehrgang, Pflichtschulung oder vom Betrieb angeordneter Vorbereitungskurs. 🔒 Zwingend
2. Fahrtkosten – Bahn/Bus oder PKW-Pauschale zur Schulung und zurück. Details zu Erstattungsregeln, Heimfahrten und Kilometerpauschale findest du in Abschnitt 17 – Fahrtkosten. 🔒 Zwingend
3. Unterkunft – wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist (große Entfernung, sehr früher Beginn). Der Betrieb muss eine angemessene Unterkunft stellen oder die Kosten erstatten. 🔒 Zwingend
4. Ausbildungsvergütung läuft weiter – dein normales Monatsgehalt wird ungekürzt weitergezahlt (§ 19 BBiG), auch während der gesamten Schulung. 🔒 Zwingend
🍽️ Graubereich: Verpflegung – kein harter Rechtsanspruch, aber starke Argumente

Hier unterscheidet das Recht streng: Fahrt und Unterkunft sind klare Aufwendungen des Azubis, die der Betrieb verursacht. Verpflegung hingegen würde der Azubi auch zuhause benötigen – nur der Mehraufwand (auswärts ist alles teurer, keine eigene Küche) ist ausgleichswürdig. Einen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung der Pauschalen gibt es nur wenn ein Tarifvertrag oder eine interne Reisekostenrichtlinie des Betriebs das explizit vorsieht.

⚖️ Was das Steuerrecht sagt
§ 9 Abs. 4a EStG definiert Pauschalen: 14 € (An-/Abreisetag), 28 € (voller Abwesenheitstag)
Diese Beträge kann der Betrieb steuerfrei und ohne Sozialabgaben auszahlen
Das ist aber eine steuerliche Erlaubnis – keine arbeitsrechtliche Pflicht
💬 Deine Argumente gegenüber dem Betrieb
Fürsorgepflicht (§ 14 BBiG): 10+ Tage ohne Küche in einer fremden Stadt ist für Azubis mit ~650–900 € brutto eine echte Notlage
Kein Mehraufwand für den Betrieb: Die Pauschalen sind sozialabgabenfrei – es kostet die Firma nur den reinen Betrag
Tarifvertrag prüfen: Manche Branchen (Metall, Chemie, öffentlicher Dienst) haben klare Spesenregelungen auch für Azubis
Interne Reisekostenrichtlinie anfragen: Viele Betriebe haben intern festgelegte Sätze, die auch für Azubis gelten können
💬
So kannst du es ansprechen

„Ich freue mich auf die Fortbildung – aber ich habe keine Möglichkeit, im Hotel selbst zu kochen. Können wir die Verpflegungspauschalen (14 € / 28 € pro Tag nach § 9 EStG) vereinbaren? Das ist für den Betrieb sozialabgabenfrei und kostet nur den reinen Betrag.”

Alternativ: Bitte darum, dass das Frühstück direkt ins Hotel nachgebucht wird – das ist für den Betrieb einfach als Teil der Hotelrechnung abrechenbar und nimmt zumindest eine Mahlzeit vom Tisch.

Kürzungsregeln: Wenn der Betrieb Mahlzeiten direkt stellt

Zahlt der Betrieb freiwillig die Pauschalen und stellt zusätzlich eine Mahlzeit, darf er die Pauschale um folgende Prozentsätze kürzen:

Mahlzeit gestelltKürzung der TagespauschaleBetrag bei 28 €-Tag
Frühstück− 20 %− 5,60 €
Mittagessen− 40 %− 11,20 €
Abendessen− 40 %− 11,20 €
Alle drei Mahlzeiten− 100 %= 0 € Pauschale

Grundlage: § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG. Die Kürzung gilt nur, wenn der Betrieb tatsächlich zahlt – nicht wenn du selbst bezahlst.

§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG – Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

„Diese beträgt 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, sowie für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag auswärts übernachtet, jeweils 14 Euro.”

§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG – Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

„[…] sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen: für Frühstück um 20 Prozent und für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent […] wenn dem Arbeitnehmer […] vom Arbeitgeber […] eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.”

💛 Was der Betrieb zahlen <em>kann</em> – freiwillig &amp; kulant

Diese Leistungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber von vielen Betrieben freiwillig übernommen. Es lohnt sich, vorab nachzufragen:

Verpflegung über die Pauschale hinaus – z. B. Übernahme tatsächlicher Restaurantkosten statt nur der gesetzlichen Mindestpauschale. ⚖️ Dispositiv
Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer – der Betrieb muss nur eine „angemessene" Unterkunft stellen; was angemessen ist, hängt vom Betrieb ab. Ein Upgrade lässt sich oft unkompliziert anfragen. ⚖️ Dispositiv
Vorschuss / Vorausbezahlung – damit du nicht in Vorleistung gehen musst, zahlen manche Betriebe Reise und Hotel vorab oder geben einen Vorschuss. ⚖️ Dispositiv
Freiwillige Fortbildungen – Kurse oder Seminare, die du selbst initiierst und die nicht im Ausbildungsrahmenplan stehen. Kein gesetzlicher Anspruch, aber viele Betriebe unterstützen das. ⚖️ Dispositiv
📋
Sonderfall: Überbetriebliche Ausbildung im Handwerk

In vielen Handwerksberufen ist die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) über die Handwerkskammer gesetzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil des Ausbildungsrahmenplans. Diese Lehrgänge fallen klar unter § 14 BBiG – der Betrieb trägt die Kosten, nicht du.

📋 Checkliste vor Antritt der Schulung

Geh diese Liste durch, bevor du losfährst – fehlende Unterlagen können im schlimmsten Fall zum Ausschluss von der Maßnahme führen.

Einladungsschreiben / Anmeldebestätigung – im Original oder als Ausdruck mitbringen. Enthält in der Regel Ort, Uhrzeit, Ansprechpartner und oft die Notfallnummer.
Vorgeschriebene Materialien vollständig – manche Lehrgänge (besonders HWK-ÜBA) schreiben exakt vor, was mitzubringen ist: Arbeitsschuhe, Schutzbrille, Berichtsheft, Taschenrechner, bestimmte Werkzeuge. Wer diese nicht dabei hat, kann vom Lehrgang ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Nachholung desselben Termins.
Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass. Bei manchen Prüfungsinstituten Pflicht zur Identifikation.
Kontaktdaten der Unterkunft – Adresse, Buchungsbestätigung, Check-in-Zeiten. Nicht erst vor Ort suchen.
Notfallnummer notiert – siehe unten. Separat speichern, nicht nur in der E-Mail suchen müssen.
Fahrplan / Route geprüft – bei Bahn: Alternativen bei Ausfall kennen. Bei PKW: Parkmöglichkeiten klären. Pünktlichkeit liegt in deiner Verantwortung.
Betrieb informiert – dein Ausbilder weiß, wann du abreist und wann du zurück bist. Kläre auch, ob du direkt zur Schulung fährst oder vorher nochmal im Betrieb erscheinen sollst.
⚠️
Ausschluss bei fehlenden Pflichtmaterialien

Wenn in der Einladung klar definiert ist, was mitzubringen ist – z. B. persönliche Schutzausrüstung oder Werkzeuge – und du erscheinst ohne diese, kann der Veranstalter dich vom Lehrgang ausschließen. Die Kosten für den verpassten Termin können dann auf dich zurückfallen. Im Zweifel lieber einmal zu viel mitbringen als einmal zu wenig.

📞 Notfallnummer – anrufen wenn du zu spät kommst

Fast jede außerbetriebliche Schulung oder ÜBA hat eine Kontaktnummer für den Lehrgangsort. Diese findest du in der Einladung. Du musst dort anrufen, wenn:

Du zu spät erscheinen wirst – egal ob wegen Zugverspätung, Stau oder persönlichem Notfall. Ruf an, sobald du weißt, dass du den Starttermin nicht schaffst. Nicht erst bei Ankunft.
Du krank bist und nicht erscheinen kannst – der Lehrgang muss informiert werden, ebenso dein Betrieb. Krankheit entschuldigt die Abwesenheit, ersetzt aber nicht die Meldepflicht.
Du den Veranstaltungsort nicht findest – lieber kurz anrufen als 45 Minuten suchen und dann zu spät erscheinen.
💡
Nummer nicht in der Einladung?

Ruf beim Betrieb an und bitte den Ausbilder, die Nummer für dich herauszufinden. Notiere die Nummer vor Reiseantritt separat – nicht nur in der E-Mail, die du unterwegs vielleicht nicht öffnen kannst.

⚠️
Alles vorab schriftlich klären!

Kläre vor Antritt der Schulung schriftlich: Wer bucht die Unterkunft? Wird die Fahrt vorab erstattet oder musst du in Vorleistung gehen? Zahlt der Betrieb die gesetzliche Pauschale oder die tatsächlichen Verpflegungskosten? Mündliche Zusagen sind schwer nachzuweisen.

Beispielrechnung – 3-tägiger Lehrgang Mo–Mi in einer anderen Stadt
Lehrgangsgebühr: 350 €
Bahnticket (Hin- und Rückfahrt): 95 €
Unterkunft (2 Nächte × 80 €): 160 €
Verpflegung: Mo (Anreisetag) 14 € + Di (voller Tag) 28 € + Mi (Abreisetag) 14 € = 56 € ⚠️ nur bei TV, Betriebsvereinbarung oder freiwillig
∑ Gesamtkosten im Beispielszenario: 661 € – plus dein normales Gehalt!
⚠️ Verpflegung (56 €) ist nur enthalten, wenn dein Betrieb sie freiwillig übernimmt oder ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung das vorschreibt.
Beispielrechnung – 2-wöchiger Lehrgang Mo–Fr an demselben Ort (Wochenende: Heimfahrt)
Lehrgangsgebühr: 800 €
Bahnticket Anreise Woche 1 (Mo) + Heimfahrt Fr + Rückreise Mo Woche 2 + Abreise Fr: 4 × 48 € = 192 €
Unterkunft: 4 Nächte Woche 1 (Mo–Do) + 4 Nächte Woche 2 (Mo–Do) = 8 Nächte × 80 € = 640 €
Verpflegung Woche 1: Mo Anreisetag 14 € + Di/Mi/Do volle Tage 3×28 € + Fr Abreisetag 14 € = 112 € ⚠️ nur bei TV, Betriebsvereinbarung oder freiwillig
Verpflegung Woche 2: Mo Anreisetag 14 € + Di/Mi/Do volle Tage 3×28 € + Fr Abreisetag 14 € = 112 € ⚠️ nur bei TV, Betriebsvereinbarung oder freiwillig
∑ Gesamtkosten im Beispielszenario: 1.856 € – plus dein normales Gehalt für 2 Wochen!
⚠️ Verpflegung (224 €) ist nur enthalten, wenn dein Betrieb sie freiwillig übernimmt oder ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung das vorschreibt.
ℹ️
Warum zählt das Wochenende als An-/Abreisetag und nicht als voller Tag?

Am Freitag fährst du nach Hause – das ist ein Abreisetag (14 €). Am Montag fährst du zurück – das ist ein Anreisetag (14 €). Die vollen 28 € gibt es nur, wenn du 24 Stunden am Stück von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfernt bist (§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG). Das Wochenende zuhause unterbricht diese 24-Stunden-Kette – daher zählt jede Woche separat mit je eigenem An- und Abreisetag.

↗️
Was tun, wenn der Betrieb Kosten ablehnt?

Alle Anlaufstellen sind im Überblick Hilfe & Anlaufstellen zusammengefasst – sie gelten genauso für alle Streitigkeiten über Fortbildungskosten.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 21

Fahrtkosten

Betrieb, Berufsschule, Prüfung – wer zahlt die Fahrt?

ℹ️
Der Grundsatz: Es kommt stark darauf an, wohin du fährst

Nicht alle Wege in der Ausbildung sind rechtlich gleich. Ob du einen Anspruch auf Kostenerstattung hast, hängt davon ab, wer dich wohin schickt. Beim täglichen Arbeitsweg trägst du die Kosten selbst – bei Pflichtmaßnahmen, die der Betrieb anordnet, ist er in der Regel gesetzlich verpflichtet.

Überblick: Weg – Kostenträger – Rechtsgrundlage
WegKostenträgerRechtsgrundlage
Täglicher Weg zum BetriebDu (eigenes Risiko)Kein gesetzlicher Anspruch
Reguläre BerufsschuleGrundsätzlich du – freiwillige Übernahme möglichBAG-Urteil v. 26.09.2002
Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA/ÜLU)Betrieb – gesetzliche Pflicht§ 15 BBiG i.V.m. § 670 BGB
ZwischenprüfungBetrieb – gesetzliche Pflicht§ 15 BBiG i.V.m. § 670 BGB
Dienstreise / KundenfahrtBetrieb – gesetzliche Pflicht§ 670 BGB (Aufwendungsersatz)
Betrieb weist andere Berufsschule anBetrieb – Mehrkosten§ 670 BGB analog
Abschlussprüfung / GesellenprüfungGrundsätzlich duKeine gesetzliche Erstattungspflicht
✅ Wo der Betrieb zahlen <em>muss</em>
1. Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA/ÜLU) – Pflichtlehrgänge außerhalb des Betriebs (z. B. über HWK oder IHK) sind Bestandteil der Ausbildung. Der Betrieb trägt Fahrt und Unterkunft vollständig (§ 15 BBiG i.V.m. § 670 BGB). Verpflegungskosten sind kein gesetzlicher Erstattungsanspruch – der Betrieb darf Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG steuerfrei zahlen, ist aber dazu nicht verpflichtet (sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt). 🔒 Zwingend
2. Zwischenprüfungen – gelten als angeordnete Ausbildungsveranstaltung. Die Fahrtkosten zur Prüfung muss der Betrieb erstatten. 🔒 Zwingend
3. Dienstreisen & Kundenfahrten – schickt dich dein Betrieb zu Kunden oder auf Baustellen, handelt es sich um Arbeitszeit. Die Reisekosten (Bahn, Bus oder Kilometerpauschale beim eigenen PKW) trägt der Betrieb nach § 670 BGB. 🔒 Zwingend
4. Angewiesener Berufsschulwechsel – weist dich der Betrieb an, eine weiter entfernte Berufsschule als die eigentlich zuständige zu besuchen, muss er die dadurch entstehenden Mehrkosten übernehmen. 🔒 Zwingend
❌ Wo du die Kosten selbst trägst
Täglicher Weg zum Betrieb – dein Arbeitsweg ist deine private Angelegenheit. Viele Betriebe zahlen freiwillig einen Zuschuss oder übernehmen ein Deutschlandticket – aber ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Reguläre Berufsschule – das Bundesarbeitsgericht hat 2002 entschieden, dass kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegenüber dem Betrieb besteht. Ob steuerlich etwas absetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt (siehe unten).
Abschluss- und Gesellenprüfung – werden häufig nicht als Ausbildungsveranstaltung des Betriebs, sondern als Prüfungsverfahren der Kammer gewertet. Eine gesetzliche Erstattungspflicht durch den Betrieb besteht in der Regel nicht.
💰 Finanzielle Hilfen &amp; Steuervorteile (Stand 2026)
MöglichkeitWas bringt es?Für wen?
Entfernungspauschale0,38 €/km (einfache Strecke) in der Steuererklärung absetzbarAlle Azubis mit Steuerpflicht
MobilitätsprämieCa. 5,32 Cent/km ab dem 21. km – auch ohne Steuerzahlung vom Finanzamt erstattbar. Achtung: Greift nur bei langen Pendelstrecken (> 20 km Luftlinie). Für typische Stadtpendler meist nicht relevant.Azubis mit geringem Einkommen ohne Steuerlast und Pendelweg > 20 km
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)Bis zu 476 €/Monat – deckt auch Fahrtkosten bei finanzieller NotlageAzubis mit Anspruch nach SGB III
MobilitätszuschussFörderung bei weit entferntem AusbildungsplatzAzubis mit langen Pendelwegen
Deutschlandticket-ZuschussFreiwillige Übernahme durch den Betrieb möglich (kein gesetzlicher Anspruch)Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel
ℹ️
Steuerliche Absetzbarkeit: Was dem Prinzip nach gilt

Bei dualer Ausbildung gilt der Betrieb als erste Tätigkeitsstätte – Fahrten dorthin können mit der Entfernungspauschale (einfache Strecke) angesetzt werden. Die Berufsschule gilt in der Regel als auswärtige Tätigkeitsstätte – Fahrten dorthin zählen als Reisekosten, d. h. Hin- und Rückweg werden berücksichtigt. Beide Positionen können nebeneinander geltend gemacht werden.

Ob und wie viel das in deiner konkreten Situation bringt – abhängig von Einkommen, Schulweg, Fahrtagen und ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt – ist individuell sehr verschieden und lässt sich hier nicht pauschal beantworten.

⚠️
Lass das jemanden durchrechnen, der es wirklich kennt

Steuerrecht ist komplex und von deiner persönlichen Situation abhängig. Diese Seite gibt einen Überblick über die Grundprinzipien – aber für konkrete Zahlen und was du tatsächlich geltend machen kannst, lohnt sich ein Gespräch mit einer Fachperson:

Lohnsteuerhilfeverein – günstigste Option für Azubis, speziell auf Arbeitnehmer ausgerichtet
Steuerberater – für komplexere Fälle
IHK / HWK – bieten oft kostenlose Erstberatung für Azubis an
Gewerkschaft – viele (z. B. IG Metall, ver.di) bieten Steuerberatung für Mitglieder
Rechtsanwalt (Steuer- oder Arbeitsrecht) – bei Streitigkeiten mit Finanzamt oder Betrieb

💡
Tipp: Fahrten dokumentieren – unabhängig davon, was am Ende absetzbar ist

Notiere Schultage und Betriebstage und bewahre Fahrkarten und Belege auf. Das kostet nichts und stellt sicher, dass du im Beratungsgespräch alle nötigen Zahlen parat hast.

⚖️ Ausnahmen: Wenn Verträge mehr regeln als das Gesetz

Auch wo das Gesetz schweigt, kann eine Bindung entstehen:

1. Tarifvertrag – In Branchen wie dem Baugewerbe (SOKA-BAU), der Metall- oder Chemieindustrie gibt es oft feste Regelungen zur Fahrtkostenerstattung auch für Azubis. Prüfe, ob für deine Branche ein Tarifvertrag gilt. ⚖️ Dispositiv
2. Betriebsvereinbarung – Der Betriebsrat oder die JAV können Regelungen zur Fahrtkostenerstattung mit der Geschäftsführung aushandeln. Das gilt dann für alle Azubis im Betrieb. ⚖️ Dispositiv
3. Ausbildungsvertrag / individuelle Absprache – Hast du im Vertrag eine Fahrtkostenregelung oder eine schriftliche Zusage des Betriebs, ist diese bindend. ⚖️ Dispositiv
🚨
Was tun, wenn der Betrieb Pflichtkosten ablehnt?

Alle Anlaufstellen – Kammer, Ausbildungsberater, Betriebsrat, Gewerkschaft – sind im Überblick Hilfe & Anlaufstellen zusammengefasst. Sie gelten für alle Probleme mit dem Betrieb, nicht nur für Fahrtkosten.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 22

Prüfungsfreistellung

Freistellung vor, während und nach der Prüfung

§ 15 BBiG
Der Grundsatz

Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, am Arbeitstag unmittelbar vor deiner schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt zu werden. Das ist dein Recht aus § 15 BBiG.

✅ Freistellungsanspruch besteht
Schriftliche Prüfung am Dienstag → Montag ist frei
Teil 1 und Teil 2 einer gestreckten Prüfung (je eigene schriftliche Prüfung)
🚫 Kein Freistellungsanspruch
Prüfung startet an einem Montag
Der Tag vor der Prüfung ist bereits Feiertag oder Wochenende
⚠️
Zwischenprüfungen

Für reguläre Zwischenprüfungen besteht kein automatischer Freistellungsanspruch für den Vortag. Hier hängt es vom Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab.

📋 Gestreckte Abschlussprüfung: AP1 (Teil 1) und AP2 (Teil 2)

Viele Ausbildungsberufe – z. B. IT-Berufe, Industriekaufleute, Mechatroniker – haben keine klassische Zwischenprüfung mehr, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung: Der erste Teil (AP1) findet in der Mitte der Ausbildung statt, der zweite Teil (AP2) am Ende. Beide Teile sind rechtlich Teile der Abschlussprüfung (§ 37 BBiG).

AP1 Freistellung am Vortag? Ja! Da AP1 ein Teil der Abschlussprüfung ist, greift § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BBiG – du hast Anspruch auf Freistellung am Arbeitstag unmittelbar vor dem schriftlichen Prüfungstag des AP1. 🔒 Zwingend
AP2 Freistellung am Vortag? Ebenfalls ja – AP2 ist der abschließende Teil der Abschlussprüfung. Gleiches gilt hier wie bei AP1. 🔒 Zwingend
Gewicht AP1 fließt prozentual in das Gesamtergebnis ein – je nach Prüfungsordnung typischerweise 20–30 %, AP2 entsprechend 70–80 %. Die genaue Gewichtung steht in der Ausbildungsordnung deines Berufs. Das ändert aber nichts am Freistellungsanspruch.
💡
Wichtiger Unterschied zur alten Zwischenprüfung

Bei Berufen mit klassischer Zwischenprüfung (kein Teil der Abschlussnote) besteht kein gesetzlicher Freistellungsanspruch für den Vortag. Bei der gestreckten Abschlussprüfung (AP1 zählt zur Endnote) dagegen schon. Im Zweifelsfall nachfragen: Steht in deiner Prüfungsordnung „Abschlussprüfung Teil 1”? Dann greift § 15 BBiG.

🕐 Muss ich am Prüfungstag noch in den Betrieb?

Du bist am Prüfungstag für die Dauer der Prüfung einschließlich der Pausen freigestellt (§ 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BBiG). Diese Zeit wird auf deine Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 BBiG). Für die restliche Zeit des Tages gilt:

🚫 Vor der Prüfung
Beginnt die Prüfung vor 9 Uhr: Betrieb darf dich davor nicht beschäftigen (§ 15 Abs. 1 S. 1 BBiG).
Beginnt die Prüfung nach 9 Uhr: Theoretisch könnte der Betrieb dich vorher einsetzen – in der Praxis ist das unüblich und kaum zumutbar.
⚠️ Nach der Prüfung
Es gibt kein gesetzliches Recht, den Rest des Tages frei zu haben.
Der Betrieb darf dich nach der Prüfung grundsätzlich noch beschäftigen – wenn noch genug Arbeitszeit übrig bleibt und die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Viele Betriebe verzichten freiwillig darauf. Ob das bei dir so ist: einfach direkt ansprechen oder im Tarifvertrag / der Betriebsvereinbarung nachlesen.
💡
Die Vergütung läuft immer weiter

Egal ob du nach der Prüfung noch arbeitest oder nicht: Deine Ausbildungsvergütung wird für den gesamten Prüfungstag gezahlt (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Prüfungszeiten werden auf die Ausbildungszeit angerechnet – du verlierst keine Stunden.

Übersicht: Wann gilt was?
SituationFreistellung Vortag?Arbeit nach Prüfung?
AP1 / Teil 1 (gestreckte Prüfung)✅ Ja (§ 15 BBiG)Möglich, aber unüblich
AP2 / Teil 2 (gestreckte Prüfung)✅ Ja (§ 15 BBiG)Möglich, aber unüblich
Klassische Zwischenprüfung❌ Nein (kein Teil der AP)Möglich
Mündliche Prüfung / Fachgespräch❌ Nein (nur vor schriftlichem Teil)Möglich
Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung)❌ Nein (nur vor schriftlichem Teil)Möglich
Quellen & Gesetzestexte
§
— 23

Prüfungswiederholung

Nicht bestanden? Deine Optionen

§ 37 BBiG
ℹ️
Nicht bestanden ist nicht das Ende

Das BBiG garantiert dir das Recht auf Wiederholung der Abschlussprüfung. Eine nicht bestandene Prüfung bedeutet nicht automatisch das Ende deiner Ausbildung oder deiner Berufsaussichten.

Die Wiederholungsregeln im Überblick
1. Zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 S. 2 BBiG) – Du kannst eine nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Also insgesamt drei Versuche. 🔒 Zwingend
2. Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Antrag (§ 21 Abs. 3 BBiG) – Wenn du die Prüfung nicht bestehst, verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis auf deinen Wunsch hin bis zum nächsten Prüfungstermin, höchstens um ein Jahr. ⚖️ Dispositiv
3. Nachteilsausgleich (§ 65 BBiG) – Wenn du eine Behinderung, Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) oder eine andere nachgewiesene Beeinträchtigung hast, kannst du bei der IHK/HWK einen Nachteilsausgleich beantragen: mehr Zeit, andere Hilfsmittel oder veränderte Prüfungsbedingungen. ⚖️ Dispositiv
✅ Deine Rechte
Bis zu 2 Wiederholungen der Abschlussprüfung
Ausbildungsverlängerung auf Antrag bis zum nächsten Termin
Recht auf Prüfungseinsicht (§ 38 BBiG) nach der Prüfung
Nachteilsausgleich bei nachgewiesener Beeinträchtigung
⚠️ Wichtig zu wissen
Die Verlängerung ist nicht automatisch – du musst sie aktiv beantragen!
Maximale Verlängerung: 1 Jahr pro Antrag
Nachteilsausgleich muss vor der Prüfung beantragt werden
Fristen für Anmeldung zur Wiederholungsprüfung beachten
📋
Prüfungseinsicht – nutze dein Recht!

Nach einer nicht bestandenen Prüfung hast du das Recht, deine Prüfungsunterlagen einzusehen (§ 38 BBiG). So erkennst du, in welchen Bereichen Schwächen lagen, und kannst dich gezielter auf die Wiederholung vorbereiten. Beantrage die Einsicht so früh wie möglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses.

⚠️
Was passiert mit dem Betrieb?

Das Ausbildungsverhältnis endet normalerweise mit dem Ende der Ausbildungszeit – nicht erst mit dem Bestehen der Prüfung. Wenn du die Prüfung zum regulären Ende nicht bestehst, läuft das Ausbildungsverhältnis nur auf deinen ausdrücklichen Antrag hin weiter. Warte nicht ab – stelle den Verlängerungsantrag aktiv und unverzüglich bei deiner IHK/HWK!

Beispiel – Zeitplan bei nicht bestandener Abschlussprüfung
Prüfung nicht bestanden: Ergebnis Juli 2026
→ Sofort Verlängerungsantrag bei IHK/HWK stellen
→ Nächster Prüfungstermin: Januar 2027
→ Ausbildungsverhältnis läuft bis Januar 2027 weiter (max. +1 Jahr)
Quellen & Gesetzestexte
§ 37 BBiG Abschlussprüfung
§ 65 BBiG Nachteilsausgleich
§
— 24

Abmahnung

Wann sie berechtigt ist – und wann du dich wehren kannst

ℹ️
Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle schriftliche Rüge deines Arbeitgebers. Sie dokumentiert ein bestimmtes Fehlverhalten, fordert dich zur Änderung auf und kündigt an, dass bei Wiederholung Konsequenzen folgen können – im schlimmsten Fall die Kündigung. Sie ist kein Bußgeld und zieht keine sofortige Strafe nach sich.

Was eine wirksame Abmahnung enthalten muss
1. Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens – mit Datum, Uhrzeit und genauem Vorfall. Eine pauschale Rüge wie „schlechte Arbeitseinstellung" reicht nicht aus.
2. Aufforderung zur Verhaltensänderung – es muss klar sein, was du in Zukunft anders machen sollst.
3. Androhung von Konsequenzen – es muss auf die mögliche Kündigung hingewiesen werden.
🚫 Abmahnung kann gerechtfertigt sein bei
Wiederholtem unentschuldigten Fehlen
Wiederholt zu spät kommen
Diebstahl, Betrug, grobe Verletzung der Treuepflicht
Nichtbefolgen von Anweisungen ohne sachlichen Grund
✅ Abmahnung ist unwirksam bei
Fehlender konkreter Tatsachenbeschreibung
Fehlendem Hinweis auf Konsequenzen
Nur mündlicher Abmahnung (schwer nachweisbar)
Verhalten, das gar kein Fehlverhalten darstellt
⚠️
Abmahnung erhalten – was tun?

1. Nicht einfach unterschreiben! Eine Unterschrift bestätigt nur den Empfang, aber du kannst auch ohne Unterschrift in Kenntnis gesetzt werden. Schreib darunter: „Empfang bestätigt, Inhalt wird nicht anerkannt.”

2. Gegendarstellung – Du hast das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, die zur Personalakte genommen werden muss.

3. Fristen beachten – Abmahnungen werden nach einem angemessenen Zeitraum „verbraucht” und sollten auf Antrag aus der Akte entfernt werden.

🚨
Wichtig: Abmahnung ≠ Kündigung

Eine Abmahnung allein beendet dein Ausbildungsverhältnis nicht. Erst wenn nach einer wirksamen Abmahnung dasselbe Fehlverhalten wiederholt wird, kann der Betrieb eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Hol dir bei Abmahnungen Rat bei der IHK, einem Gewerkschaftsvertreter oder einer Rechtsberatung – bevor es zur Kündigung kommt.

Quellen & Gesetzestexte
§
— 25

Mobbing

Was Mobbing ist und wie du dich schützen kannst

Schritte bei Mobbing – in dieser Reihenfolge
1. Dokumentieren: Führe ein Tagebuch – Datum, Uhrzeit, was genau passiert ist, wer dabei war.
2. Direktes Gespräch: Wenn möglich und sicher, sprich die Person direkt an.
3. Ausbilder / Ausbildender: Informiere deinen Ausbilder oder den Ausbildenden (§ 14 BBiG – Fürsorgepflicht).
4. Betriebsrat / JAV: Wenn vorhanden, sind Betriebsrat und JAV deine Anlaufstellen – vertraulich.
5. IHK / HWK: Die zuständige Kammer kann als Vermittler eingreifen.
6. Fristlose Kündigung: Bei schwerem Mobbing kannst du nach § 626 BGB fristlos kündigen. Rechtsberatung vorher dringend empfohlen.
🚨
Sexuelle Belästigung ist eine eigene Kategorie

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach dem AGG verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Melde dich sofort bei der IHK, dem Betriebsrat oder direkt bei der Polizei.

Quellen & Gesetzestexte
— 26

Kündigung

Probezeit, Fristen und was wirklich erlaubt ist

§ 22 BBiG
Zwei Phasen – zwei völlig verschiedene Regeln
Während der Probezeit
Probezeit: 1–4 Monate (§ 20 BBiG)
Beide Seiten können jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen
Keine Kündigungsfrist erforderlich
Nach der Probezeit
Du kannst mit 4 Wochen Frist kündigen
Der Betrieb kann nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen
Ordentliche Kündigung durch den Betrieb: nicht mehr möglich
🚨
Kündigung immer schriftlich

Laut § 22 Abs. 3 BBiG muss jede Kündigung schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

⏱️
Anfechtungsfrist beachten!

Laut § 23 Abs. 1 BBiG muss eine unwirksame Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht angefochten werden. Sofort handeln!

Quellen & Gesetzestexte
— 27

Aufhebungsvertrag –
die unterschätzte Falle

Warum du nie spontan unterschreiben solltest

🚨
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – der größte Fallstrick

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat das Ausbildungsverhältnis selbst beendet. Die Folge: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen auf das Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Du bekommst in dieser Zeit keine Leistungen – selbst wenn du eigentlich Anspruch hättest.

Kündigung vs. Aufhebungsvertrag – der entscheidende Unterschied
Kündigung (durch Betrieb)
Betrieb beendet das Verhältnis einseitig
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (keine Sperrzeit)
Nach der Probezeit: Nur aus wichtigem Grund möglich
Schriftform erforderlich, anfechtbar innerhalb 3 Wochen
Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung – du wirkst aktiv mit
Sperrzeit bis zu 12 Wochen beim ALG
Gilt auch in der Probezeit – aber mit denselben Folgen
Kaum anfechtbar, da freiwillig unterzeichnet
⚠️
Typische Drucksituationen – erkenne die Muster

„Wenn du nicht unterschreibst, müssen wir kündigen” – Nach der Probezeit kann der Betrieb dir nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Diese Drohung ist oft heiße Luft.

„Das ist nur eine Formalität” – Ein Aufhebungsvertrag ist kein Formular. Er beendet dein Ausbildungsverhältnis rechtswirksam.

„Das ist besser für dich als eine Kündigung” – Das Gegenteil ist oft der Fall: eine Kündigung durch den Betrieb hat in der Regel keine Auswirkung auf dein ALG.

Deine Schutzmaßnahmen

1. Niemals spontan unterschreiben – du hast das Recht, dir Bedenkzeit zu erbitten. Seriöse Arbeitgeber akzeptieren das.

2. Vor der Unterschrift Beratung einholen – IHK/HWK-Ausbildungsberater, Gewerkschaft oder Rechtsanwalt.

3. Keine Unterschrift unter Druck – wenn du dich bedrängt fühlst, ist das ein deutliches Warnsignal. Notiere Datum, Ort und wer dabei war.

📋
Wann kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein?

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn du z. B. in einen anderen Betrieb wechseln möchtest und ein nahtloser Übergang geplant ist. In diesem Fall solltest du aber immer sicherstellen, dass die Konsequenzen für dich minimal sind – und das am besten schriftlich festhalten. Lass dich auch dann beraten.

Quellen & Gesetzestexte
— 28

Zeugnis

Einfach oder qualifiziert – und was wirklich drin stehen muss

§ 16 BBiG
Du hast Anspruch auf ein Zeugnis – immer

Nach § 16 BBiG muss dir der Ausbildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Das gilt auch bei Kündigung in der Probezeit – und sogar schon ab dem ersten Arbeitstag. Es gibt keine gesetzliche Mindestbeschäftigungsdauer für den Zeugnisanspruch.

§ 109 Abs. 1 GewO – Zeugnis

„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.”

§ 109 Abs. 2 GewO – Wohlwollenspflicht &amp; Verbot verdeckter Aussagen

„Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”

Einfaches vs. Qualifiziertes Zeugnis
📄 Einfaches Zeugnis
Enthält nur Fakten: Name, Position, Beginn und Ende der Ausbildung sowie eine Tätigkeitsbeschreibung
Keine Beurteilung von Leistung oder Verhalten
Besteht immer – auch bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen oder nach wenigen Tagen in der Probezeit
Kann für Bewerbungen nachteilig wirken, da Leistungsinfos fehlen
⭐ Qualifiziertes Zeugnis
Enthält zusätzlich: Leistungsbeurteilung (Fachwissen, Arbeitsweise, Erfolge) und Verhaltensbeurteilung (Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten, Kunden)
Im Berufsleben der Standard – bei Bewerbungen fast immer erwartet
Gesetzlich kein festes Mindestdauererfordnis, aber in der Praxis erst nach ca. 6 Wochen fundiert beurteilbar
Enthält eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen
💡
Probezeit: Welches Zeugnis steht dir zu?

Auch bei Kündigung während der Probezeit hast du Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis kann der Betrieb verweigern, wenn er mangels ausreichender Beurteilungsgrundlage keine fundierte Leistungsbewertung abgeben kann – das ist rechtlich zulässig. War die Probezeit deutlich länger (z. B. 3–4 Monate), sollte jedoch eine qualifizierte Beurteilung möglich sein.

🚨
Holpflicht – du musst es aktiv anfordern!

Ein Arbeitszeugnis wird nicht automatisch ausgestellt. Du musst es ausdrücklich verlangen – mündlich oder schriftlich. Wer nicht fragt, bekommt nichts. Fordere das qualifizierte Zeugnis daher frühzeitig und schriftlich an, idealerweise 4–6 Wochen vor Ausbildungsende.

⏰ Fristen: Wann muss das Zeugnis ausgestellt werden?
Spätestens am letzten Ausbildungstag – du hast Anspruch auf das Zeugnis zum Zeitpunkt der Beendigung. Ausnahme: Wenn das Zeugnis wegen besonderer Umstände nicht rechtzeitig fertig werden kann (z. B. Krankheit des Chefs), kann eine kurze Verzögerung akzeptabel sein.
In der Praxis: 2–6 Wochen – Gerichte haben eine Erstellungsfrist von etwa 2 bis maximal 6 Wochen als angemessen anerkannt. Deutlich länger ist in der Regel nicht mehr tolerierbar.
Vorzeitiges Zeugnis möglich – du kannst bei triftigem Grund schon während der Ausbildung ein Zwischenzeugnis verlangen (z. B. bei Betriebswechsel, § 16 BBiG analog). Das Endzeugnis ersetzt es nicht.
📋 Form des Zeugnisses – was ist Pflicht?
1. Schriftlich auf Firmenpapier – mit Briefkopf des Betriebs und originaler Unterschrift des Ausbildenden (oder einer zeichnungsberechtigten Person). Fotokopien oder eingescannte Unterschriften sind problematisch. 🔒 Zwingend
2. Seit 2025: Digitale Form möglich – mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 109 Abs. 3 GewO). Das setzt jedoch deine ausdrückliche Einwilligung voraus. Ohne deine Zustimmung hat der Betrieb die Papierform auszuhändigen. ⚖️ Dispositiv
3. Keine Flecken, Knicke oder Korrekturen – ein zerrissenes oder beschädigtes Zeugnis musst du nicht akzeptieren. Du hast Anspruch auf ein ordentlich ausgestelltes Dokument.
🏗️ Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einem standardisierten Aufbau. Abweichungen davon können rechtlich bedeutsam sein:

1. Überschrift: „Arbeitszeugnis" oder „Ausbildungszeugnis"
2. Einleitung: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, exakte Berufsbezeichnung
3. Tätigkeitsbeschreibung: Möglichst vollständige Aufzählung der ausgeübten Tätigkeiten – fehlt etwas Wesentliches, kann das als verschleierte negative Aussage gewertet werden
4. Leistungsbeurteilung: Arbeitsbereitschaft und Motivation, Fachwissen, Arbeitsqualität und -tempo, Erfolge und besondere Leistungen
5. Verhaltensbeurteilung: Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und – wenn relevant – Kunden oder Lieferanten. Reihenfolge ist nicht zufällig: Vorgesetzte vor Kollegen vor Kunden ist die Norm. Eine abweichende Reihenfolge kann codiert sein.
6. Schlussformel: Dank für die geleistete Arbeit, Bedauern über das Ausscheiden und Wünsche für die Zukunft. Fehlt die Schlussformel komplett, ist das ein deutliches Signal – es entspricht in etwa einer Note 4– bis 5.
⚠️
Vorsicht: Weglassen als Aussage

Im Zeugnisrecht kann das Weglassen einer Formulierung genauso bedeutsam sein wie ihr Inhalt. Fehlt z. B. die Erwähnung der Kundenkontakte, obwohl du täglich Kunden beraten hast, kann das ein versteckter Hinweis auf Probleme dort sein. Ist die Schlussformel kürzer als üblich oder fehlen Zukunftswünsche, ist das ebenfalls ein Signal. Prüfe das Zeugnis daher sehr sorgfältig – den Decoder für Zeugnissprache findest du in Abschnitt 29.

📆 Keine Mindestbeschäftigungsdauer – aber Grenzen gibt es
Dauer der BeschäftigungEinfaches ZeugnisQualifiziertes Zeugnis
Ab dem 1. Arbeitstag✅ Ja⚠️ Schwer fundiert beurteilbar
Wenige Wochen (Probezeit)✅ Ja⚠️ Kann verweigert werden, wenn keine ausreichende Grundlage besteht
Ab ca. 6 Wochen✅ Ja✅ In der Regel zumutbar zu beurteilen
Mehrere Monate / volle Ausbildung✅ Ja✅ Uneingeschränkt
⚖️
Wohlwollenspflicht – aber Wahrheit geht vor

Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein – aber es muss trotzdem der Wahrheit entsprechen. Genau aus dieser Spannung ist die codierte Zeugnissprache entstanden: Formulierungen, die nach außen positiv klingen, aber intern klar bewertbar sind. Den Decoder findest du in Abschnitt 29 – Zeugniscodes.

🚨 Unzulässige Formulierungen – dein Korrekturanspruch

Folgende Inhalte machen ein Zeugnis angreifbar – du kannst eine Korrektur verlangen oder notfalls klagen:

Unwahrheiten – z. B. Behauptung, du seist unzuverlässig gewesen, obwohl das nie dokumentiert oder thematisiert wurde
Verdeckte Aussagen – Formulierungen, die nach außen neutral klingen, aber intern eine negative Bedeutung haben (verboten nach § 109 Abs. 2 GewO)
Hinweis auf Krankheit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Betriebsratstätigkeit – strikt verboten, auch indirekt
Fehlende Schlussformel ohne sachlichen Grund – kann als versteckte Negativaussage gewertet werden
Formfehler – falsche Daten, fehlende Unterschrift, zerrissenes oder beschädigtes Papier
💡
Was tun bei einem schlechten Zeugnis?

1. Korrektur schriftlich verlangen – formuliere konkret, welche Passage du beanstandest und warum sie falsch oder unzulässig ist.

2. Frist setzen – in der Regel 2 Wochen. Reagiert der Betrieb nicht, ist das Arbeitsgericht zuständig.

3. IHK/HWK einschalten – die Kammer kann als Vermittler auftreten, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt.

4. Arbeitsgericht – kostenlos in der ersten Instanz; du kannst als Azubi selbst klagen.

🚨
Qualifiziertes Zeugnis rechtzeitig anfordern!

Verlange das qualifizierte Zeugnis schriftlich und mindestens 4–6 Wochen vor Ende der Ausbildung. So bleibt dem Betrieb ausreichend Zeit zur Erstellung – und du hast ein schriftlicher Nachweis, falls er die Anforderung später abstreitet.

Quellen & Gesetzestexte
§ 109 Abs. 1–3 GewO Zeugnis (allgemein)
— 29

Zeugniscodes –
die versteckte Sprache

Was Formulierungen wirklich bedeuten

Formulierung im ZeugnisGemeinte NoteWas es bedeutet
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”sehr gutSehr gute Leistung
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit”gutGute Leistung
„zu unserer vollen Zufriedenheit”befriedigendDurchschnittlich
„zu unserer Zufriedenheit”ausreichendUnterdurchschnittlich
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit”mangelhaftSchlechte Leistung
„er bemühte sich stets”mangelhaftHat es versucht, war aber erfolglos
„er war fleißig und pünktlich” (ohne mehr)schlechtNur Basispflichten erfüllt, sonst nichts
Du hast Anspruch auf Korrektur

Wenn dein Zeugnis Formulierungen enthält, die nicht deiner tatsächlichen Leistung entsprechen, kannst du eine Korrektur verlangen. Bei Verweigerung: IHK oder Arbeitsgericht.

— 30

Übernahme nach
der Ausbildung

Was du erwarten kannst – und was nicht

§ 24 BBiG
⚠️
Kein genereller Übernahmeanspruch

Es gibt kein Gesetz, das den Betrieb verpflichtet, dich nach der Ausbildung zu übernehmen – es sei denn, es ist im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart.

Was § 24 BBiG wirklich bedeutet

Wenn du nach der Ausbildung einfach weiterarbeitest, ohne dass etwas geregelt wird, gilt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als entstanden. Mach nie mehr als 1–2 Tage ohne klare vertragliche Vereinbarung weiter.

📋 Keine Übernahme? Das musst du rechtzeitig tun

Wenn du weißt oder vermutest, dass du nicht übernommen wirst, läuft eine gesetzliche Frist – die viele Azubis verpassen.

1. Spätestens 3 Monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Das geht online, telefonisch (0800 4 5555 00, kostenlos) oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Die Meldung kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts – sie sichert nur deine Ansprüche. 🔒 Zwingend
2. Kurzfristig erfahren, dass du nicht übernommen wirst? Dann gilt eine 3-Tage-Frist zur Meldung – ab dem Tag, an dem du davon erfahren hast. Die Frist zählt auch an Wochenenden und Feiertagen. Nutze im Zweifel die Online-Meldung (24/7 verfügbar).
3. Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du während der Ausbildung mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Bei einer 3-jährigen Ausbildung ist das in der Regel erfüllt. Die Höhe orientiert sich am Ausbildungsgehalt (ca. 60 %).
4. Frühzeitig Zeugnis anfordern – schriftlich, mindestens 4–6 Wochen vor Ausbildungsende. Das qualifizierte Zeugnis enthält eine Leistungsbeurteilung und ist für Bewerbungen wichtig. Der Betrieb ist zur Ausstellung verpflichtet (§ 16 BBiG).
⚠️
Frist verpassen = mögliche Sperrzeit

Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu einer Woche beim Arbeitslosengeld. In dieser Zeit gibt es keine Leistungen – auch wenn grundsätzlich Anspruch bestünde. Die Online-Meldung dauert keine 10 Minuten.

🕐 Stundenkonto beim Übergang in den neuen Vertrag

Mit dem Ende der Ausbildung endet das Ausbildungsverhältnis – und es beginnt (bei Übernahme) ein neues Arbeitsverhältnis. Das hat praktische Konsequenzen fürs Stundenkonto:

Das Stundenkonto startet beim neuen Vertrag in der Regel bei null. Aufgebaute Plus- oder Minusstunden aus der Ausbildung werden häufig nicht übernommen. Das ist betriebliche Praxis, kein gesetzlicher Automatismus.
Plusstunden müssen vor Vertragsende ausgeglichen werden – entweder durch Freizeit oder durch Auszahlung. Sie einfach verfallen zu lassen wäre unzulässig.
Mitteilungen kommen manchmal kurzfristig. Informationen über den Stundenkontostand, die Urlaubsplanung oder den Nullstart kommen nicht immer mit ausreichend Vorlauf – was vernünftige Planung erschwert.
💡
Tipp: Rechtzeitig selbst nachfragen

Frag spätestens 2–3 Monate vor Ausbildungsende aktiv nach: Wie viele Urlaubstage stehen dir noch zu? Wie ist der Stand deines Stundenkontos? Wird es beim neuen Vertrag übernommen oder auf null gesetzt? Je früher du das weißt, desto besser kannst du planen.

Quellen & Gesetzestexte
— 31

Verlängerung &
Verkürzung

Deine Ausbildung flexibel gestalten – nach oben und unten

§ 8 BBiG§ 21 BBiG§ 45 BBiG
⏳ Verlängerung der Ausbildung

Es gibt zwei verschiedene gesetzliche Wege, auf denen deine Ausbildung verlängert werden kann – je nach Situation greift ein anderer Paragraph.

1. Prüfung nicht bestanden → § 21 Abs. 3 BBiG
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis automatisch auf deinen Antrag hin bis zur nächsten Wiederholungsprüfung – maximal um ein Jahr. Du musst diesen Wunsch aktiv gegenüber dem Betrieb äußern. Der Betrieb kann diese Verlängerung nicht verweigern.
2. Ausnahmefall (z. B. Krankheit, mangelnde Ausbildungsqualität) → § 8 Abs. 2 BBiG
Du kannst bei der IHK/HWK beantragen, die Ausbildungszeit zu verlängern, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du das Ausbildungsziel sonst nicht erreichst. Typische Gründe: längere Erkrankung, Behinderung, Pflege von Angehörigen, oder schwere Mängel in der Ausbildung (z. B. der Betrieb hat wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt). Der Betrieb wird vor der Entscheidung angehört, hat aber kein Vetorecht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
💡

Verlängerung ≠ Bestrafung. Sie ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, das dir zugutekommt – damit du die Prüfung unter fairen Bedingungen ablegen kannst.

⚡ Verkürzung der Ausbildung

Auch in die andere Richtung gibt es Spielraum. Drei verschiedene Wege sind möglich – sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen und Auswirkungen:

1. Schulische Vorbildung oder Berufserfahrung → § 8 Abs. 1 i. V. m. § 7 BBiG
Auf gemeinsamen Antrag von dir und dem Betrieb kürzt die IHK/HWK die Ausbildungsdauer, wenn erwartet wird, dass du das Ausbildungsziel trotzdem erreichst. Anerkannte Gründe:
  • Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss → bis zu 6 Monate
  • Fachhochschulreife oder Abitur → bis zu 12 Monate
  • Einschlägige Berufsausbildung oder Berufspraxis im gleichen Berufsfeld
  • Alter über 21 Jahre bei Ausbildungsbeginn
Der Antrag sollte idealerweise zum Ausbildungsbeginn gestellt werden, ist aber noch bis zu einem Jahr vor Ausbildungsende möglich. Wichtig: Ein Anspruch auf höhere Vergütung entsteht durch die Verkürzung nicht.
2. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung wegen guter Leistungen → § 45 Abs. 1 BBiG
Wenn du sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen zeigst, kannst du ohne Änderung des Ausbildungsvertrags vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Bei bestandener Prüfung endet die Ausbildung sofort.

Voraussetzungen (BIBB-Empfehlung):
  • Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Berufsschulfächern: mindestens 2,49 (= „gut")
  • Praktische Leistungen im Betrieb: ebenfalls überdurchschnittlich, mindestens „gut"
  • Antrag frühestens ca. 15 Monate vor eingetragenem Ausbildungsende möglich
  • Anhörung von Betrieb und Berufsschule erforderlich
  • Entscheidung trifft die IHK/HWK, bei Ablehnung der Prüfungsausschuss
Frist: Anmeldung spätestens bis 1. Februar (Sommerprüfung) bzw. 1. September (Winterprüfung) bei der zuständigen Kammer.
3. Kombination mehrerer Gründe möglich
Wer z. B. bereits wegen des Schulabschlusses verkürzt und zusätzlich gute Leistungen hat, kann beide Wege kombinieren – solange die gesetzlichen Mindestausbildungszeiten nicht unterschritten werden. Bei einer 3-jährigen Ausbildung gilt: mindestens 2 Jahre müssen absolviert werden; bei 3,5 Jahren mindestens 2,5 Jahre.
§ 21 Abs. 3 BBiG – Verlängerung bei Nichtbestehen

„Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.”

📋
Zuständige Stelle: IHK oder HWK

Alle Anträge auf Verlängerung oder Verkürzung werden bei der für deinen Ausbildungsberuf zuständigen Kammer gestellt – entweder der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Im Zweifel hilft dir der Betrieb oder die Berufsschule bei der richtigen Adresse weiter.

Quellen & Gesetzestexte
👁
— 32

Datenschutz &
Überwachung

Was dein Betrieb darf – und was er nicht darf

DSGVOBDSG
📷
Videokameras – wo ist was erlaubt?

Zulässig im öffentlich zugänglichen Bereich – aber nur bei sichtbarem Hinweis. Verboten in Umkleideräumen, Toiletten und Pausenräumen. Entscheidend ist immer: Der Zweck muss legitim sein und die Kamera darf nicht unverhältnismäßig stark in Persönlichkeitsrechte eingreifen (Art. 2 GG, Art. 5 DSGVO).

🚪 Eingang zum Betriebsrat – absolut tabu für Kameras

Der Eingang zum Betriebsratsbüro darf nicht videoüberwacht werden. Der Grund ist eindeutig: Wer den Betriebsrat aufsucht, übt ein gesetzlich geschütztes Recht aus (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Würde eine Kamera dort filmen, könnte der Arbeitgeber nachverfolgen, wer wann den Betriebsrat aufgesucht hat – das käme einer faktischen Abschreckung gleich und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten sowie das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dasselbe gilt sinngemäß für Bereiche wie JAV-Büros (Jugend- und Auszubildendenvertretung) oder Gewerkschaftsräume im Betrieb.

⚖️

Rechtsgrundlage: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), § 75 Abs. 2 BetrVG (Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit) sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO schließen eine Kameraüberwachung an solchen sensiblen Zugängen aus.

🏭 Mitbestimmung bei jeder Kamera – § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Wenn in deinem Betrieb ein Betriebsrat existiert, darf der Arbeitgeber keine Überwachungstechnik einführen, ohne den Betriebsrat vorher einzubeziehen. Das gilt für jede Kamera, jede Ortungssoftware und jedes Analyse-Tool. Tut er es trotzdem, kann der Betriebsrat per Unterlassungsantrag dagegen vorgehen – und hat gute Aussichten auf Erfolg (so auch Arbeitsgericht Wesel).

1. Ohne Betriebsrat: Überwachung muss sich direkt auf DSGVO und BDSG stützen – strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, transparente Information der Beschäftigten Pflicht.
2. Mit Betriebsrat: Zusätzlich Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Keine Kamera ohne Zustimmung oder Betriebsvereinbarung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG).
3. Als Azubi ohne Betriebsrat: Wende dich an die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung), die Gewerkschaft oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
📍
GPS-Tracking in der Freizeit

GPS in Dienstfahrzeugen ist nur für die Arbeitszeit zulässig. In der Freizeit ist das Tracking nicht erlaubt. Das Privathandy darf grundsätzlich nie getrackt werden.

Deine Rechte (Art. 15–17 DSGVO)

Du hast das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15) und unter bestimmten Umständen das Recht auf Löschung (Art. 17). Zuständig: Landesdatenschutzbeauftragter deines Bundeslandes.

Quellen & Gesetzestexte
— 33

Social Media &
Betriebsgeheimnis

Was du posten darfst – und wo die rote Linie ist

✅ Erlaubt
Allgemeine Aussagen über deine Branche
Sachliche, wahre Kritik am Betrieb
Fotos von dir selbst ohne Betriebsgeheimnisse
🚫 Nicht erlaubt
Kundendaten, Preise, interne Prozesse öffentlich machen
Fotos von Kollegen ohne Einwilligung (§ 22 KUG)
Unwahre negative Behauptungen über den Betrieb
📋
Faustregel

Alles was du nicht an einen fremden Menschen auf der Straße erzählen würdest, gehört nicht auf Social Media.

Quellen & Gesetzestexte
§ 3 Abs. 1 GeschGehG Schutz von Geschäftsgeheimnissen
§ 241 Abs. 2 BGB Treuepflicht
Art. 5 GG Meinungsfreiheit
§
— 34

Glossar

Was bedeuten all diese Abkürzungen?

BBiG
Berufsbildungsgesetz
Das zentrale Gesetz für deine Ausbildung. Regelt Ausbildungsvertrag, Pflichten, Vergütung, Berufsschule und Prüfungen.
Gesetzestext
ArbZG
Arbeitszeitgesetz
Regelt maximale Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
Gesetzestext
JArbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz
Besonderer Schutz für Azubis unter 18: kürzere Arbeitszeiten, längere Pausen, mehr Urlaub.
Gesetzestext
BUrlG
Bundesurlaubsgesetz
Legt deinen Mindesturlaub fest.
Gesetzestext
EntgFG
Entgeltfortzahlungsgesetz
Sichert dir zu, dass du bei Krankheit bis zu 6 Wochen deine volle Vergütung bekommst.
Gesetzestext
SGB VII
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Regelt deinen Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Gesetzestext
GewO
Gewerbeordnung
Regelt u. a. das Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO).
Gesetzestext
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Für Azubis relevant: § 138 (Sittenwidrigkeit), § 241 Abs. 2 (Treuepflicht), § 615 (Annahmeverzug/Betriebsrisiko), § 616 (Sonderurlaub/persönliche Verhinderung) und § 626 (fristlose Kündigung).
Gesetzestext
TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Regelt Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. § 29 TVöD enthält klare Regelungen zu Sonderurlaub.
Mehr erfahren
MuSchG
Mutterschutzgesetz
Schützt schwangere und stillende Azubis: Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt (§ 3), Kündigungsschutz (§ 17), Mutterschutzlohn (§ 18).
Gesetzestext
BEEG
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Regelt Elternzeit (bis zu 3 Jahre) und Elterngeld nach der Geburt – gilt auch für Azubis.
Gesetzestext
SGB III
Drittes Buch Sozialgesetzbuch
§ 159 SGB III regelt die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – besonders relevant beim Aufhebungsvertrag.
Gesetzestext
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15) und Löschung (Art. 17).
Gesetzestext
BDSG
Bundesdatenschutzgesetz
§ 26 BDSG regelt speziell den Datenschutz im Arbeitsverhältnis.
Gesetzestext
IHK / HWK
Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer
Die zuständige Stelle für deine Ausbildung. Prüft Verträge, berät bei Problemen, organisiert Prüfungen.
JAV
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Deine gewählte Interessenvertretung im Betrieb – speziell für Azubis und junge Beschäftigte unter 25.
eAU
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Seit 2026 Standard: Der Arzt schickt deine Krankmeldung digital an die Krankenkasse.
🔍
Alle Gesetze kostenlos lesen

Alle deutschen Gesetze findest du aktuell auf www.gesetze-im-internet.de

?
— 35

Wo bekommst du Hilfe?

Du bist nicht allein – hier kannst du dich hinwenden

Diese Anlaufstellen gelten für alle Probleme in der Ausbildung – egal ob es um Fahrtkosten, Fortbildungen, Überstunden, Mobbing oder Kündigungen geht. Viele Abschnitte auf dieser Seite verweisen hierher.

Betriebsrat
Vertritt alle Beschäftigten – auch Azubis. Kostenfrei und vertraulich.
JAV
Jugend- & Auszubildendenvertretung – speziell für Azubis unter 25.
IHK / HWK
Kostenlose Ausbildungsberatung bei Problemen und Konflikten.
Gewerkschaft
Berät zu Arbeitsrecht, Tarifverträgen und hilft bei Konflikten.
Rechtsberatung
Bei ernsthaften Problemen – viele Anwälte bieten kostenlose Erstberatung.
Dr. Azubi
Online-Beratung der DGB-Jugend – anonym und kostenlos.