Grunddaten
Laut Ausbildungsvertrag – üblich 35–40 h
WAZ ÷ 5 · Basis für Schultag-Anrechnung § 15 BBiG
Unter 18 → JArbSchG gilt (max. 8 h/Tag, 40 h/Woche)
Wochenplan – klicke auf einen Tag
Rechtsgrundlagen (BBiG, ArbZG, JArbSchG)
►- 📚§ 15 BBiG – Freistellung Berufsschule:
Berufsschulzeiten sind vollständig auf die Ausbildungszeit anzurechnen. - 📚§ 15 BBiG – 1. Schultag mit 5+ UE:
Gilt als voller Arbeitstag (WAZ ÷ 5). Keine weitere Betriebsarbeit möglich. - 📚§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG – 2. Schultag:
Wird mit der durchschn. täglichen Ausbildungszeit angerechnet – unabhängig von der Stundenzahl. Nur wenn Betrieb Erscheinen verlangt: Schulzeit + Fahrtzeit + Betriebszeit. - 📚§ 17 BBiG – Vergütung Mehrarbeit:
Überstunden müssen vergütet oder durch echte Freizeit ausgeglichen werden. - 📚§§ 8–9 JArbSchG – Minderjährige:
Max. 8 h/Tag und 40 h/Woche. - 📚§ 4 ArbZG – Ruhepausen:
Ab 6 h mind. 30 Min., ab 9 h mind. 45 Min.
Was darf dein Ausbildungsbetrieb verlangen?
►- ✗Kein Betrieb nach vollem 1. Schultag (5+ UE):
Unabhängig davon wie früh der Unterricht endet – danach ist keine Betriebsarbeit erlaubt. - ✗Fahrtzeit: sobald akzeptiert, zwingend anzurechnen:
Sobald der Betrieb dein Kommen akzeptiert hat – egal ob du es angeboten hast – ist die Fahrtzeit nach § 15 BBiG zwingend anzurechnen. Das kann nicht per Absprache ausgeschlossen werden. - ✗Längere Pause nicht gleich Freizeitausgleich:
Eine verlängerte Betriebspause ist kein Ausgleich für verkürzte Freizeit zu Hause. - ✓2. Schultag (kein Betrieb):
Zählt als voller Arbeitstag (Tagesdurchschnitt) – unabhängig von der Unterrichtszeit. Kein Nacharbeiten, keine Minusstunden. § 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG - ✓Samstagsarbeit mit Ausgleichstag:
Zulässig wenn ein anderer Wochentag freigehalten wird.
E-Mail-Vorlagen & Gesprächshilfen
► Betreff: Klärung Zeitkonto / Überstundenausgleich gem. BBiG § 17
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meiner Zeiterfassung habe ich in den vergangenen Wochen [X] Überstunden geleistet. Gem. § 17 BBiG müssen Überstunden in der Ausbildung vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ich bitte um Klärung wie diese Überstunden ausgeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meiner Zeiterfassung habe ich in den vergangenen Wochen [X] Überstunden geleistet. Gem. § 17 BBiG müssen Überstunden in der Ausbildung vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ich bitte um Klärung wie diese Überstunden ausgeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
❌ "Du arbeitest ja nicht mehr Stunden!"
Antwort: "Stimmt – aber ich habe weniger Freizeit, weil ich früher losfahren muss. Eine Betriebspause ersetzt keine Freizeit zu Hause."
❌ "Die Pause ist länger – das gleicht sich aus!"
Antwort: "Freizeitausgleich nach § 17 BBiG bedeutet echte private Zeit – früheren Feierabend oder späteres Kommen. Eine verlängerte Betriebspause zählt nicht."